Projektbeschreibungen 2001

Grünordnungsplan (GOP) zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Neuendorf, Brandenburg. Naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Bebauung durch die Büker Consult GmbH

Stellungnahmen im Auftrag von Richard Möller, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Wedel, 2001.

Im Oktober 2001 wurde die leguan gmbh beauftragt, eine naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Neuendorf anzufertigen. Unter Erhalt der bestehenden Wohnbebauung im Bereich des Untersuchungsgebietes sollte ein bisher gewerblich genutzter Bereich überwiegend in Mischbebauung überführt und eine weitere Mischbebauung in bisher aufgelassenen Flächen durchgeführt werden. Im Flächennutzungsplan (FNP) sind Flächen, die bisher mit Trockenrasen oder Trockenbrachen bewachsen waren, als Flächen für Wald vorgesehen gewesen.

Es erfolgte eine Geländebegehung durch den Auftraggeber und zwei Biologen. Ziel war die Aufnahme der Biotoptypen bzw. Lebensräume im Untersuchungsgebiet aus botanischer Sicht. Die kartierten Bereiche wurden in einem Bestandsplan dargestellt. Aufgrund dieser Befunde war dann für verschiedene zoologische Organismengruppen eine Prognose bezüglich Vorkommen bzw. Besiedlungsmöglichkeiten der jeweiligen Lebensräume im Untersuchungsgebiet abzugeben. Zu diesem Zweck wurden auch die in der Umgebung des Untersuchungsgebiets befindlichen Flächen bezüglich ihrer botanischen und strukturellen Ausstattung betrachtet.

Vor allem die geplanten Ausgleichsmaßnahmen (Überführung von Trockenrasenstrukturen bzw. Brachen in Wald) waren aus ökologischer Sicht als kritisch anzusehen, da von einer deutlichen Wertminderung auszugehen wäre. Daher wurde ein alternatives Konzept ökologisch sinnvollerer Maßnahmen (Aushagerung und Regeneration der betreffenden Trockenrasenbereiche) entwickelt und kurz dargelegt.


Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Tom Müller
Biol. Dirk-Uwe Piepenbrink

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 06.07.2006