Projektbeschreibungen 2006

Kumulative biologische Eingriffsbewertung verschiedener Eingriffsvorhaben der Gemeinde Damp - Naturschutzfachliche Bewertung des geplanten Vorhabens in Hinblick auf den besonderen und strengen Artenschutz und Bestandserfassung der Biotoptypen

Gutachterliche Stellungnahme im Auftrag von Frank Springer, Freier Landschaftsarchitekt, Busdorf.

In der Gemeinde Damp (Kreis Rendsburg/Eckernförde) sind verschiedene Eingriffsvorhaben geplant, die zu einer erhöhten Attraktivität des Standortes für den Tourismus führen sollen. Die Planungen umfassen u. a. die Errichtung und den Betrieb einer Wasserskianlage, den Bau von Ferienhäusern sowie die Anlage und den Betrieb eines Golfplatzes. Im Rahmen einer kumulativen Bewertung wurde die leguan gmbh im Herbst 2005 durch die Gemeinde Damp damit beauftragt, einen zusammenhängenden Flächenpool südlich der Siedlungslage Damp (vgl. Abbildung 1) unter naturschutzfachlichen Aspekten einzuschätzen. Neben einer Bestandsaufnahme der betroffenen Biotoptypen sollten insbesondere die zu beachtenden Belange des "besonderen und strengen Artenschutzes" nach den §§ 42 und 43 BNatSchG für den Untersuchungsraum im Rahmen einer Potenzialanalyse geprüft werden.



Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes südlich von Damp (Bildquelle: http://maps.google.com/)

Die Vorgehensweise bei dieser Abschätzung potenzieller Vorkommen orientierte sich dabei an der sich damals etablierenden Praxis im Umgang mit den Belangen des strengen und besonderen Artenschutzes nach den §§ 42 und 43 BNatSchG. So wurden neben allen streng geschützten Arten nur die besonders geschützten Arten berücksichtigt, für die eine Gefährdung nach den bundes- und/oder landesweiten Roten Listen vorlag. Nach dieser selektiven Vorauswahl wurden durch die Verschneidung von umfangreichen Rechercheergebnissen hinsichtlich Autökologie, Zoogeografie und aktuellen Fundortangaben der betreffenden Organismengruppen unterschiedlich hohe Wahrscheinlichkeiten eines Vorkommens im Planungsraum prognostiziert.

Das Untersuchungsgebiet stellt einen typischen Ausschnitt der nordwestdeutschen Kulturlandschaft dar. Der Planungsraum ist v. a. durch artenarme, intensiv genutzte Acker- und Grünlandflächen geprägt und weitgehend in eine ausgeräumte Landschaft eingebettet. Seine Biotopausstattung und Strukturvielfalt ist dementsprechend nur durchschnittlich bis unterdurchschnittlich ausgeprägt. Somit beschränken sich etwaige Lebensraumqualitäten für streng und besonders geschützte Arten im Sinne des § 10 BNatschG weitestgehend nur auf die Auflassungsflächen (vgl. Abbildung 2) im Zentrum des Planungsraumes bzw. lineare Gehölzstrukturen (Baumreihen, Hecken). Für die wenigen im Untersuchungsgebiet vorhandenen Gewässer ist aufgrund der vorgefundenen Ausprägung nur eine untergeordnete Lebensraumqualität anzunehmen.
Die Kleinflächigkeit und Isolation insbesondere der Sukzessionsfläche als vergleichsweise bedeutendere Habitatstruktur schränken dabei das Lebensraumpotenzial für gefährdete streng und/oder besonders geschützte Arten zusätzlich ein. Ein Vorkommen wesentlicher Populationsanteile bestimmter Arten bzw. der Aufbau stabiler, vitaler Populationen auf diesen Flächen ist insbesondere durch die Kleinräumigkeit für die meisten Arten ausgeschlossen. Weiterhin liegt durch die natürliche Dynamik - insbesondere von Auflassungsflächen bei ausbleibenden konservierendem Pflegeregime - eine potenzielle Lebensraumqualität für bestimmte spezialisierte Arten nur zeitlich begrenzt vor.



Abbildung 2: Ruderalfluren im Zentrum des Untersuchungsgebietes

Trotz der generell durchschnittlichen Ausprägung und einer eingeschränkten Lebensraumeignung des Untersuchungsgebietes für besonders und/oder streng geschützte Arten wurde für diverse Organismen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Eingriffsplanung wurden daraufhin dargelegt und erläutert. Diese Ausführungen umfassten dabei auch Empfehlungen für mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Die Bereitstellung von zukünftig besser geeigneten Ersatzlebensräumen (z. B. in einem größeren Flächenpool) könnte bspw. Beeinträchtigungen potenziell auf den Ruderalfluren vorkommenen Offenlandarten kompensieren. Die Etablierung früherer, offenerer Sukzessionsstadien durch Auflassung anderer Flächen ist z. B. in diesem Fall positiver zu bewerten als der (Prozess-)Schutz der bereits verbuschenden nitrophilen Ruderalfluren im Zentrum des Untersuchungsgebietes. Demgegenüber ist aus naturschutzfachlicher Sicht der weitgehende Erhalt der vorhandenen linearen Gehölzstrukturen (insbesondere der Schlehengebüsche und Altbaumbestände) anzustreben, da die Neuetablierung solcher Strukturen sehr lange Zeiträume umfassen kann.

Projektmitarbeit

Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Ing. Alke Myrzik
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Jörg Roloff

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Aktualisierung 02.04.2008