Projektbeschreibungen 2003

Naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Auskiesung durch die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG in der Gemeinde Tensfeld.

Gutachterliche Stellungnahme im Auftrag der Firma Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, Tensfeld, in Kooperation mit Dipl.-Ing. Richard Möller, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Wedel.

Im Dezember 2002 wurde die leguan gmbh beauftragt, eine naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Auskiesung der Firma Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG in der Gemeinde Tensfeld anzufertigen. Diese Stellungnahme lieferte biologische Grundlagendaten für den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) des Landschaftsarchitekturbüros Möller.

In Absprache mit dem Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LANU) erfolgten die Geländebegehungen innerhalb der Vegetationsperiode des Jahres 2003.

Neben der Erfassung und der Einschätzung des gesetzlichen Schutzes der Biotoptypen innerhalb des Untersuchungsgebietes, war insbesondere die Frage zu klären, ob und inwieweit Teile des Untersuchungsgebietes als Sommerlebensraum für Amphibien (insbesondere Kreuz- und Knoblauchkröte) sowie für Reptilien (insbesondere Zauneidechse) fungieren könnten.

Auch wenn 2003 weder Amphibien noch Zauneidechsen dort nachgewiesen wurden, ist eine potenzielle Eignung als Sommerlebensraum für Amphibien bzw. ganzjährig nutzbarer Lebensraum für Zauneidechsen gegeben. Diese besteht jedoch ebenfalls für sämtliche anderen genutzten Kiesgruben im Umfeld. Die derzeit für die Zauneidechse nutzbaren Lebensräume sind überdies gänzlich durch Auskiesungen entstanden.

Das geplante Vorhaben durch die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG stellte einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) (BUNDESNATURSCHUTZGESETZ 1998) dar, der die Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope nach §§ 15a und 15b LNatSchG S-H zur Folge haben würde. Unabhängig davon, ob es sich um gesetzlich geschützte Biotope handelt und somit Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich sind, muss ein Verlust der Biotope ausgeglichen bzw. ersetzt werden.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Herpetofauna war hierbei der Umstand zu berücksichtigen, dass sowohl aufgelassene als auch in Nutzung befindliche Kiesgruben wertvolle Sekundärstandorte darstellen. Neben den Küstenbereichen Schleswig-Holsteins bilden bspw. die Sand- und Kiesabbaugebiete die wichtigsten Kreuzkrötenhabitate.

Vor diesem Hintergrund erschien das geplante Vorhaben der Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, die Fläche des Untersuchungsgebietes auszukiesen, grundsätzlich positiv - nicht nur bezogen auf die Herpetofauna. Die Auskiesung des derzeit als Maisacker genutzten westlichen Teils des Untersuchungsgebietes würde eine ökologische Verbesserung für Pflanzenarten nährstoffarmer Standorte, Amphibien und Reptilien bedeuten. Für diese Arten könnte so das potenziell zu besiedelnde Areal vergrößert werden.

Es war festzuhalten, dass durch den geplanten Sandabbau zahlreiche Biotopstrukturen entstehen werden, die als günstig für den Naturhaushalt anzusehen sind. Diese positiven Wirkungen waren somit in der Bilanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu berücksichtigen.
Die nach dem Abbau nicht mehr genutzten Flächen sind der Sukzession zu überlassen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Gisela Bertram
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 05.07.2006