Projektbeschreibungen 2010 - 2013

LBP Hinterlandanbindung B 207- Natura 2000 und Artenschutz

im Auftrag von TGP, Lübeck.

Einführung und Anlass

Die Bundesautobahn BAB A 1 und die Bundesstraße B 207 verbinden als Teile der Europastraße E 47 den Ostseehafen Puttgarden auf Fehmarn und zukünftig eine mögliche Feste Fehmarnbeltquerung (FBQ) zwischen Dänemark und Deutschland mit dem deutschen Hinterland. Die BAB A 1 ist eine der Haupt Nord-Süd-Achsen Deutschlands. Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist der Ausbau der B 207 zwischen dem zukünftigen Endpunkt der A 1 an der Anschlussstelle Heiligenhafen-Ost (B 501) und Puttgarden von einem einbahnigen zweistreifigen Querschnitt auf einen zweibahnigen vierstreifigen Querschnitt.
Von allem ausgenommen ist der Bereich der Fehmarnsundbrücke, der unverändert zweistreifig bleiben soll.

Natura 2000

In Zusammenhang mit diesen Ausbauplänen wurden im Rahmen einer FFH-Vorabschätzung möglicher Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete 7 Natura-2000-Gebiete als prüfungsrelevant herausgestellt.
Dabei handelt es sich um die beiden nach der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) ausgewiesenen Besonderen Schutzgebiete (BSG):
  • 1530-491 Östliche Kieler Bucht
  • 1633-491 Ostsee östlich Wagrien
sowie um die 5 nach FFH-Richtlinie gemeldeten bzw. vorgeschlagenen Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB):
  • 1532-321 Sundwiesen
  • 1532-391 Küstenstreifen West- und Nordfehmarn
  • 1631-392 Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht
  • 1631-393 Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel
  • 1632-392 Küstenlandschaft vor Großenbrode und vorgelagerte Meeresbereiche


Abbildung: Karte zum GGB DE 1532-321 und Karte zum GGB DE 1632-392


Abbildung: Ansicht Arbeitskarte GIS (QGis)

Für jedes Natura 2000-Gebiet wurden dabei die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele der betreffenden Natura 2000-Gebiete abgeschätzt und bewertet. Es wurden bei im Rahmen der FFH-Vorabschätzung Empfehlungen zu einem möglichen Verlauf der Trasse gegeben. Für das GGB 1532-391 wurden im Rahmen dieser FFH-Vorabschätzung keine FFH-relevanten erheblichen Beeinträchtigungen festgestellt.
Für die verbleibenden 6 Natura 2000-Gebiete wurden jeweils separate FFH-Verträglichkeitsprüfungen erstellt. Für sie konnten im Rahmen der FFH-Vorabschätzung erhebliche Beeinträchtigungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele nicht im Vorwege ausgeschlossen werden.
Insbesondere war zu klären, inwiefern die Ausbauplanungen der B 207 die wertvollen Brut- und Rastvogelbestände beeinträchtigen können.

Artenschutz

Grundlage der artenschutzfachlichen Befassung der leguan gmbh waren die Untersuchungen von bioplan. Durch den Ausbau waren anlagebedingt kleinflächige Habitatverluste durch Überbauung zu prognostizieren. Daneben wurden bau- und betriebsbedingte Auswirkungen geprüft.
Im Rahmen der durchgeführten Relevanzprüfung, im Zuge derer die Auswahl der vertiefend zu untersuchenden Arten bzw. Artengruppen stattfand, wurde für folgende Arten bzw. Organismengruppen, ein weiter führendes Prüferfordernis herausgestellt:
  • Amphibien
  • Reptilien
  • Brutvögel
  • Rastvögel
  • Säugetiere
  • Nachtkerzenschwärmer

Für einzelne Arten bzw. Artengruppen wurden im Rahmen der artenschutzfachlichen Konfliktanalyse zunächst Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG festgestellt. Unter Berücksichtigung aufgezeigter artenschutzrechtlich veranlasster Maßnahmen und bauzeitlicher Regelungen, konnte der Eintritt der Zugriffsverbote vermieden werden.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf, bis November 2013
Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer


Aktualisierung: 10.02.2015