Projektbeschreibungen 2011

Kiesabbau Grevenkrug

Gutachten im Auftrag Peter Glindemann Kieswerke - Erdbau - Abbruchtechnik GmbH & Co. KG, Grevenkrug



Abbildung 1: Untersuchungs- und Eingriffsgebiet
Die Peter Glindemann Kieswerke - Erdbau - Abbruchtechnik GmbH & Co. KG plante den Abbau von Sand und Kies auf Flurstücken der Gemeinden Grevenkrug und Schmalstede im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Im April 2010 wurde die leguan gmbh beauftragt, die im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlichen Untersuchungen, eine artenschutzrechtliche Konfliktanalyse und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung "Gebiet der Oberen Eider incl. Seen" (DE 1725-392) durchzuführen.

Das ca. 62 ha große Untersuchungsgebiet liegt in der Gemeinde Grevenkrug im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Naturräumlich gehört es zum Westensee-Endmoränengebiet. Am östlichen Rand des östlich des Untersuchungsgebietes verlaufenden Eidertales verläuft die Grenze zum Moränengebiet der Oberen Eider. Das markante Eidertal geht auf ein Tunneltal zurück, das während des ersten Eisvorstoßes der Weichsel-Kaltzeit entstand. Durch weitere Eisvorstöße und abfließendes Schmelzwasser wurde die Landschaft weiter überformt.

Die Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes sind in der Abbildung 1 dargestellt. Die wesentlichen Inhalte und die Ergebnisse der angefertigten Gutachten werden nachfolgend vorgestellt.






Biologische Untersuchungen und Artenschutz

Die Erhebungen im Gelände umfassten eine Kartierung der Biotoptypen, der Brutvögel und der Fledermäuse des Gebietes. Zudem wurde nach der streng geschützten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) gesucht. Darüber hinaus wurden beim LLUR vorliegende Funddaten von Tier- und Pflanzenarten ausgewertet.

Biotoptypen und Pflanzen der Roten Liste
Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden insgesamt 45 verschiedene Fundorte ausgewiesen, die 20 verschiedenen Biotoptypen nach der Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins zugewiesen wurden (vgl. Abbildung 2).


Abbildung 2: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet


Gefäßpflanzen der Roten Liste des Landes Schleswig-Holstein wurden im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen.

Brutvögel
Als Brutvögel konnten im Untersuchungsgebiet 35 Arten nachgewiesen werden. Arten, die in der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland oder in der Roten Liste der Brutvögel Schleswig-Holsteins als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste geführt werden, kommen im Gebiet nicht vor. Sämtliche Vogelarten gelten als europäische Vogelarten und sind daher im Sinne des § 7 (2) Nr. 12 BNatSchG besonders geschützt.

Fledermäuse
An den 7 Beobachtungspunkten des Untersuchungsgebietes wurden insgesamt 4 Fledermausarten nachgewiesen. An den Beobachtungspunkten wurden vor allem jagende Fledermäuse festgestellt.

Weitere streng geschützte Arten
Weitere streng geschützte Arten wurden innerhalb des Untersuchungsgebietes nicht festgestellt. Auf Grund der vorgefundenen Habitatsituation konnte im Rahmen einer Potenzialanalyse das Vorkommen streng geschützter Amphibien (Moorfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte und Laubfrosch) sowie der Zauneidechse als streng geschützte Reptilienart nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Sie wurden in der artenschutzfachlichen Konfliktanalyse entsprechend berücksichtigt.

Artenschutzfachliche Konfliktanalyse
Zur Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Konflikte für Amphibien wurden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen, konnten Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für die potenziellen Vorkommen streng geschützter Amphbien ausgeschlossen werden.
Zugriffsverbote im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die Zauneidechse konnten infolge nicht realisierter Habitatstrukturen und dem Fehlen sonstiger Hinweise auf ein Vorkommen der Art mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Für 2 Vogelarten wurden Konfliktanalysen auf Artebene durchgeführt. Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG konnten dabei ausgeschlossen werden.
Die übrigen Vogelarten wurden entsprechend ihrer Zuordnung in ökologische Gilden zusammen bearbeitet. Vom Vorhaben betroffen waren ungefährdete Brutvögel der Gebüsche und Gehölze, der halboffenen Standorte und der Offenländer. Unter Beachtung der erarbeiten Maßnahmenvorschläge und zeitlichen Regelungen, konnten Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG) für diese Vogelarten ausgeschlossen werden.
Abschließend konnte konstatiert werden, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen für die betreffenden Arten die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht einschlägig sind und, dass das zur Verfügung stehende Lebensraumpotenzial nach Abschluss der Auskiesung gegenüber dem Status quo deutlich erhöht sein dürfte.

FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)

FFH-VP für das Gebiet Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 1725-392 Gebiet der Oberen Eider incl. Seen

Aufgrund der räumlichen Nähe zu dem GGB und der bei einem Nassabbau gegebenen Auswirkung des Vorhabens auf das Grundwasser war eine FFH-VP durchzuführen.
Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Gebietes ist gemäß Art. 6 der FFH-RL i. V .m. § 34 BNatSchG zu prüfen.

Innerhalb des GGB waren keine direkten Eingriffe vorgesehen. Das GGB grenzt jedoch unmittelbar an das Abbaugebiet an. Für einen großen Teil der innerhalb des GGB vorkommenden FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) und Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie konnten Beeinträchtigungen abstandsbedingt ausgeschlossen werden.
Im näher betrachteten Untersuchungsraum, der das an das GGB angrenzende Waldgebiet sowie Teile des angrenzenden Eidertales umfasste, befinden sich Vorkommen der Lebensraumtypen Kalkreiche Niedermoore, Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme, Waldmeister-Buchenwald (9130) und Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (siehe Abbildung 3) sowie potenzielle Habitate der in Anhang II der FFH-Richtlinie geführten Bauchigen Windelschnecke (Vertigo moulinsiana).



Abbildung 3: FFH-LRT im Untersuchungsgebiet


Die genannten FFH-LRT und die Bauchige Windelscnecke wurden einer weiterführenden Prüfung hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben unterzogen. Im Ergebnis konnten auch hier erhebliche Beeinträchtigungen mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.

Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass das GGB "Gebiet der Oberen Eider incl. Seen" (DE 1725-392) durch das geplante Vorhaben im Sinne der FFH-Richtlinie nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer


Aktualisierung: 14.11.2013