Die Artenschutz-Bestimmungen sowohl im Bundesnaturschutzgesetz als auch die aus der FFH-Richtlinie sind in den letzten 2 Jahren wesentlicher Bestandteil von Eingriffsverfahren geworden.
Dies nehmen wir zum Anlass, die gesamten schon bisher eingesetzten gutachterlichen Maßnahmen in diesem Bereich als neues Planungsinstrument zusammenzufassen: als Artenschutz-Verträglichkeitsprüfung.