Projektbeschreibungen 2003

BAB A 20 Abschnitt 2a - Gutachterliche Stellungnahme zu Biotop 411.

Gutachterliche Stellungnahme im Auftrag TGP, Lübeck.

Am 7. Juli 2003 wurde die leguan gmbh vom Büro TGP in Lübeck damit beauftragt, eine Naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zu einer möglichen Gefährdung des Biotops 411 durch den Bau der Autobahntrasse BAB A 20 im Bereich des Klempauer Moors bei Hornstorf, Landkreis Herzogtum Lauenburg, anzufertigen.
Der betreffende Biotop, ein stehendes Gewässer in einem ehemaligen Torfstich, liegt etwa 950 m westlich der Gemeinde Hornstorf, etwa 900 m südlich von Lübeck-Blankensee und etwa 500 m östlich der Bahntrasse Lübeck-Mölln. Das Gewässer ist ca. 17.000 qm groß und wird derzeit als Angelteich genutzt.

Das Gelände wurde hinsichtlich der floristischen Ausstattung (Gefäßpflanzen) untersucht. Neben der Aufnahme der Vegetation sollte festgestellt werden, welchem Biotoptyp der Biotop zugeordnet werden kann, ob dieser nach § 15a Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein geschützt ist und ob Arten nachgewiesen werden können, die in Schleswig-Holstein oder bundesweit als gefährdet gelten. Dadurch sollen Aussagen über die naturschutzfachliche Wertigkeit getroffen sowie eine eventuelle Gefährdung des Biotops durch den Bau der Autobahntrasse BAB A 20 eingeschätzt werden.

Die Zusammensetzung der Gefäßpflanzenarten im Gebiet ergab eine für diesen Biotoptyp charakteristische Vegetation, die aber keine Besonderheiten aufweist. So wurden auch keine Pflanzen gefunden, die in Schleswig-Holstein oder bundesweit als "gefährdet" in einer Roten Liste eingestuft sind. Die Schwimmpflanzen- und Unterwasservegetation ist als artenarm - wenn auch zum Teil individuenreich - zu bezeichnen. Ein erhöhtes Nährstoffangebot, v. a. Stickstoff in den Böden des Uferbereiches und der Gewässer, ließ sich aus der Dominanz verschiedener nitrophiler Pflanzenarten ableiten.

Der ökologische Wert dieses Gebietes war daher nicht als besonders wertvoll zu bezeichnen. Ein Eingriff, wie die Ausbaggerung in einem kleinflächigen Randbereich, stellte daher keine große Wertminderung dar.
Bei den Ausbaggerungsarbeiten sollte aber durch geeignete Maßnahmen darauf geachtet werden, dass das Gewässer nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, da es sonst zu Beeinträchtigungen - ein Auslaufen des Wassers oder eine Verschmutzung bei Vermischung mit Grubenwasser- kommen könnte.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Christopher Boldt
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 19.10.2006