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Projektbeschreibungen 2011Erweiterung Klinikum Itzehoe - Artenschutzfachbeitrag 2008-2012
Gutachten im Auftrag von Stadt Itzehoe, Bauamt / Stadtplanungsabteilung, Itzehoe.
AusgangssituationDas Klinikum Itzehoe plante eine Erweiterung in dem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Waldbereich Hackstruck. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen war u.a. das einschlägige Artenschutzrecht auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu beachten.Im Zuge dieser Planungen wurden von der leguan gmbh in 2007 biologische Erfassungen und Bewertungen durchgeführt. Auf Grundlage dieser biologischen Untersuchungen fand in 2008 eine naturschutzfachliche Bewertung des geplanten Vorhabens in Hinblick auf den Artenschutz nach der damals gültigen Rechtslage statt. Die damals vorliegenden Erfassungsergebnisse wurden durch eine in 2008 durchgeführte Erfassung der Brutvögel ergänzt. Im Zuge diverser Modifizierungen der Planungen wurde in 2010 eine Anpassung der artenschutzfachlichen Bewertung aus dem Jahr 2008 zu diesem Vorhaben erforderlich. Zur Einschätzung der Eingriffssituation wurde daher in 2010 eine gezielte Nachkartierung von Greifvögeln durchgeführt. Ebenso fand infolge der damals neuen landes- und bundesweiten Roten Liste der Brutvögel sowie der ebenfalls neuen bundesweiten Roten Liste der Säugetiere ein Abgleich mit der damaligen Einstufung und ggf. eine Anpassung an die Gefährdungseinstufung statt. Die Unterlage aus 2012 berücksichtigt nun die Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Träger Öffentlicher Belange geäußerten Anmerkungen hinsichtlich der Aktualität der biologischen Daten. In diesem Kontext fand in 2012 eine selektive Neukartierung statt. Eine vollständige Neukartierung des Gebietes war nicht erforderlich. In Abstimmung mit der Stadt Itzehoe und der UNB Steinburg fand daher, aufbauend auf der vorliegenden Kartierung, eine selektive Nachkartierung in 2012 statt, in welcher Veränderungen innerhalb des Gebietes, so diese vorliegen, dokumentiert und aufgenommen wurden bzw. der Status quo der vorliegenden Aufnahmen bestätigt wurde. Ergebnisse und FazitArtenschutzrechtliche Konflikte, die weder durch eine Bauzeitenregelung noch durch die Installation entsprechender Nistkästen für die Gilde der Höhlen- und Nischenbrüter mit Bindung an ältere Laubbestände gelöst werden konnten, wurden nicht festgestellt.Der zu prognostizierende vorübergehende Lebensraumverlust einiger Arten kann durch die Anlage neuer Gehölzanpflanzungen im Rahmen der Kompensationsplanung ausgeglichen werden. Unter Beachtung bauzeitlicher Regelungen und dem Anbringen von artspezifisch geeigneten Nistkästen konnten erhebliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden. Die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG wurde nicht erforderlich. Artenschutzfachlich unüberwindbare Hindernisse standen der Realisierung des Vorhabens nicht entgegen. ProjektmitarbeitDipl.-Biol. Andreas AlbigDipl.-Ing. (FH) Holger Gruß Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn Aktualisierung: 18.02.2013 |