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Projektbeschreibungen 2009Artenschutzfachbeitrag zum geplanten Elbradwanderweg zwischen "Schulauer Fährhaus" und "Kraftwerk" in der Stadt Wedel und FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung für das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2323-392 "Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende FlächenGutachten im Auftrag der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH, Bokel.Artenschutzfachbeitrag zum geplanten Elbradwanderweg zwischen "Schulauer Fährhaus" und "Kraftwerk" in der Stadt Wedel Potenzialabschätzung und biologische ErfassungenEs war der Bau des Elbradwanderweges zwischen "Schulauer Fährhaus" und "Kraftwerk" in der Stadt Wedel im Kreis Pinneberg geplant. In diesem Zusammenhang wurde die leguan gmbh im Juni 2009 von der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH beauftragt, die vorhabensbedingt relevanten Belange des Artenschutzes im Untersuchungsgebiet zu ermitteln und zu prüfen.Hierzu wurde das Gebiet jeweils hinsichtlich seines Brutvogel- und Fledermausartenspektrums untersucht. Zudem wurde das Potenzial für weitere europäisch geschützte Vogelarten ermittelt. Dazu wurden verschiedene sachkundige Personen befragt und die Potenzialanalyse mit den Ergebnissen Dritter abgeglichen und ggf. ergänzt. Nachdem mögliche Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse recherchiert wurden, wurden 2010 gezielte Nachsuchen durchgeführt, die aber keine Nachweise erbrachten. Da potenziell noch geeignete Habitate für die Zauneidechse vorhanden sind, wurde vorgeschlagen zur Vermeidung des Tötungsverbotes mit den Bodenbewegungen erst nach der Winterruhe Mitte März zu beginnen, um etwaige, im Boden überwinternde Zauneidechsen nicht zu töten. Zudem wurden Habitatverbesserungen in Form von Offenbodenstellen und Winterquartieren vorgeschlagen. Für die nachgewiesene Fledermausfauna hat das Untersuchungsgebiet als Quartierstandort keine Bedeutung und als Jagd- bzw. Nahrungshabitat ist sie nur untergeordnet. Artenschutzrechtliche Konsequenzen für die festgestellten Fledermäuse entfielen. Die festgestellten Brutvogelarten sind mit Ausnahme der Nachtigall häufig und ungefährdet. Für die Brutvögel kommt es in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht zum Eintritt von Zugriffsverboten nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG. Wesentlich sind hierbei die Beschränkung der Rodungen auf die Wintermonate sowie die im Rahmen der Kompensationsplanung durchzuführenden Ersatzmaßnahmen. Die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht erforderlich. FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung für das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung DE 2323-392 "Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen"Auf Grund der räumlichen Nähe des geplanten Vorhabens zu dem NATURA-2000-Gebiet "Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen"? (2323-392) (FFH-Gebiet) wurde die leguan gmbh beauftragt, eine FFH-Verträglichkeitsvoruntersuchung für dieses Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) durchzuführen.Durch das Vorhaben kommt es zu keinen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele des GGB. Abschließend wurde festgestellt, dass durch die Maßnahme die Erhaltungsziele, die für das FFH-Gebiet bzgl. der Lebensraumtypen des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie formuliert wurden, nicht beeinträchtigt werden. Kumulative Beeinträchtigungen durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte treten nicht auf. Eine weitergehende Prüfung war nicht erforderlich. ProjektmitarbeitDipl.-Geogr. Marcus AllendorfDipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks Dipl.-Biol. Holger Reimers Dipl.-Biol. Rolf Peschel Aktualisierung: 14.02.2013 |