Projektbeschreibungen 2009

Artenschutzfachliche Betrachtung und gutachterliche Stellungnahme zu geplanten Baumfällungen im Stadtpark Glückstadt

Gutachten im Auftrag der Stadt Glückstadt.

Einleitung

Im Rahmen von Baumpflegemaßnahmen und aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht plante die Stadt Glückstadt im Stadtpark von Glückstadt die Fällung von mehreren stark geschädigten und abgängigen Rosskastanien (Aesculus hippocastanum).
Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme war zu prüfen, inwieweit die Fällung ausgewählter Rosskastanien eine artenschutzfachliche Relevanz i.S. des § 42 Abs. 1 BNatSchG insbesondere hinsichtlich der lokalen Fledermausfauna generieren würde.
Die leguan gmbh wurde im Mai 2009 beauftragt, eine Ortsbegehung im Eingriffsbereich durchzuführen, um potenzielle artenschutzfachliche Konflikte im Zusammenhang mit den vorgesehenen Fällungen für die Fledermausfauna zu prüfen.
Zudem wurde auf das Vorkommen der nach § 10 (1) Nr. 11 BNatSchG streng geschützten Käferart Juchtenkäfer (Eremit) (Osmoderma eremita) geachtet.

Fazit und Zusammenfassung

Der Fokus der Geländearbeiten lag auf der dezidierten Erfassung der zu fällenden Bäume, darüber hinaus wurde das übrige Bauminventar in Bezug auf seine Lebensstätteneignung für Fledermäuse geprüft.
Besetzte Quartiere innerhalb des zu fällenden Baumbestandes wurden nicht festgestellt. Das in einer Schwarzerle nachgewiesene Quartier der Wasserfledermaus war nicht betroffen.
Das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 42 Abs. 1 BNatSchG konnte für die Artengruppe der Fledermäuse daher ausgeschlossen werden.
Für eine Vogelart wurde zur Vermeidung von Verbotstatbeständen eine angepasste Bauzeitenregelung festgelegt.


Bearbeitung

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Biol. Rolf Peschel


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Aktualisierung: 20.09.2010