Projektbeschreibungen 2010 - 2013

Biologische Erfassungen (Fachbeitrag Flora und Fauna), FFH-Verträglichkeitsvoreinschätzung (FFH-VE) und Artenschutzbeitrag (ASB) zur Festen Fehmarnbelt Querung (FBQ)

im Auftrag von TGP, Lübeck.

Einführung und Anlass

Die zentrale Landverkehrsachse zwischen Kontinentaleuropa und den nordischen Ländern verläuft über die sogenannte Vogelfluglinie und verbindet die Metropolregionen Hamburg und Kopenhagen/Malmö. Sie quert dabei den Fehmarnbelt, eine zwischen der deutschen Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland gelegene stark befahrene Wasserstraße.
Mit der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) soll nun die Ostsee mit einer 18 km langen länderüberschreitenden kombinierten Eisenbahn- und Fernstraßenverbindung zwischen der dänischen Insel Lolland und der deutschen Insel Fehmarn gequert werden. Die FBQ umfasst eine zweigleisige, elektrifizierte Bahnstrecke und eine vierspurige Fernstraßenverbindung. Sie ist Teil und ein vorrangiges Vorhaben beim Aufbau der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) und vollendet die Nord-Süd-Achse zwischen Skandinavien und Mitteleuropa entlang der kürzesten Strecke über die Vogelfluglinie.
Vor diesem Hintergrund war die leguan gmbh mit den biologischen Untersuchungen auf der Festlandseite betraut. Diese stellten - zusammengefasst im Fachbeitrag Flora und Fauna - die Grundlage für eine Darstellung und Bewertung der mit dem Eingriff verbundenen Auswirkungen dar. Darüber hinaus oblag der leguan gmbh die Voreinschätzung der Belange nach NATURA 2000 in einer FFH-Verträglichkeitsvoreinschätzung (FFH-VE) und die Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Dimension des Vorhabens im Artenschutzbeitrag (ASB).

Fachbeitrag Flora und Fauna

Im Rahmen der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde die leguan gmbh im September 2008 beauftragt, die erforderlichen biologischen Untersuchungen für die Feste Beltquerung auf der Insel Fehmarn durchzuführen. Ziel war die Herausarbeitung des möglichen Trassenverlaufes für die Querung auf der Insel Fehmarn.
Die Erhebungen umfassten die flächendeckende Aufnahme von Biotoptypen und Pflanzen der Roten Listen. In den für die jeweiligen Organismengruppen geeigneten Gewässern wurden Amphibien und Libellen erfasst. An zuvor im Untersuchungsgebiet ausgewiesenen Transekten wurden Heuschrecken, Tagfalter / Widderchen, Laufkäfer und Reptilien untersucht. Fledermäuse wurden in einer Übersichtskartierung und nachfolgend in ausgewiesenen Probeflächen erfasst.
Zudem wurden Untersuchungen zu Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse auf Fehmarn mit ausgewertet. Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Mittel- und Großsäuger wurden bei den Hegeringleitern und Jagdausübungsberechtigten recherchiert.
Als weiterer Untersuchungspunkt wurde das Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten kontrolliert. Ergänzend wurde eine Untersuchung hinsichtlich wertgebender Pilze auf Basis einer einmaligen Begehung mit nachfolgender Potenzialabschätzung durchgeführt. Der Erfassungszeitraum der biologischen Erfassungen lag von Dezember 2008 bis November 2009.
Die Ergebnisse der biologischen wurden in die UVS integriert und bildeten die Grundlage für die Auswahl der präferierten Linie im Rahmen der Linienfindung.


Abbildung 1: Impressionen aus dem Untersuchungsgebiet

FFH-Verträglichkeitsvoreinschätzung (FFH-VE)

Mit der FFH-VE wurden mögliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten ermittelt. In der FFH-VE stand zunächst die Frage im Vordergrund, ob Beeinträchtigungen grundsätzlich vorliegen können.
Im Gegensatz zur FFH-VVP bzw. FFH-VP wurden im Rahmen der FFH-VE die räumlich assoziierten Natura 2000-Gebiete zusammenfassend und überschlägig in einem Dokument geprüft. Es wurde in der FFH-VE auch berücksichtigt, inwieweit durch das Projekt Auswirkungen auf die Kohärenz der Gebiete zueinander möglich sind. Daher wurden auch weiter entfernt liegende Natura 2000-Gebiete in die Betrachtung einbezogen.
Für die FFH-VE wurden die räumlich assoziierte Natura 2000-Gebiete mit ihren Schutz- und Erhaltungszielen aufgeführt und ihre Lage zum Projekt dargestellt.



Abbildung 2: Natura 2000-Gebiete (GGB / BSG)

Dabei wurden neben deutschen Natura 2000-Gebieten auch dänische Natura 2000-Gebiete berücksichtigt und in die Prüfung eingestellt. Für jedes der 23 geprüften Natura 2000-Gebiet wurden die möglichen Auswirkungen auf die jeweiligen Schutz- und Erhaltungsgegenstände bzw. -ziele eingeschätzt und bewertet. Die FFH-VE grenzte somit die Gebietskulisse der zu untersuchenden Natura 2000-Gebiete ein.
Abschließend wurde dargelegt, welchen der geprüften Natura 2000-Gebiete Beeinträchtigungen zu unterstellen waren und für welche Natura 2000-Gebiete Beeinträchtigungen bereits auf Stufe der FFH-VE mit hinreichender Sicherheit auszuschließen waren.

Artenschutzbeitrag (ASB)

Bezugsraum des ASB war die Insel Fehmarn, einschließlich des Meeresbereiches in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) des Fehmarnbelts bis zur dänischen Grenze. Für die dänische Insel Lolland und den Meeresbereich auf dänischer Seite wurde der Artenschutz in den dänischen Unterlagen behandelt.
Für die mit der FBQ assoziierten Auswirkungen war nachzuweisen, dass das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht genehmigungsfähig ist. Dazu wurde im ASB geprüft, inwieweit das Vorhaben mit den Vorgaben des nationalen und europäischen Artenschutzrechtes vereinbar ist.
Unter Beachtung gesetzlicher Grundlagen und relevanter Publikationen erfolgte in einem ersten Schritt im Rahmen einer Relevanzprüfung die Auswahl des prüfrelevanten Artenspektrums. In die Relevanzprüfung wurden zunächst alle landesweit grundsätzlich möglichen Vorkommen streng geschützter Arten eingestellt. Auf Basis aktueller Untersuchungen sowie aktueller Verbreitungsangaben wurde die Auswahl der abschließend einer weiterführenden artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse zu unterziehenden Arten plausibel dargelegt.
Für die in die Prüfung eingestellten und näher untersuchten Arten wurde in Abhängigkeit der von der FBQ ausgehenden Projektwirkungen, differenziert in bau- anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen, geprüft, ob und inwieweit vorhabensbedingt Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG zu besorgen waren.
Es konnte gezeigt werden, dass für bestimmte Arten artenschutzrechtliche Konflikte im Sinne des § 44 (1) BNatSchG auszuschließen waren, für andere Arten hingegen wurden artenschutzfachliche Konflikte aufgezeigt. Zur Vermeidung des Eintritts der Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG wurden Maßnahmen erarbeitet und bauzeitliche Regelungen vorgestellt.


Abbildung 3: Karten ASB

Informationen

Femern A/S hat gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck (LBV-SH, Lübeck) dem Vorhabenträger für den auf deutschem Hoheitsgebiet befindlichen Straßenanteil der Festen Fehmarnbeltquerung die Planfeststellungsunterlagen (PFU) erstellt und am 18. Oktober 2013 beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Betriebssitz Kiel (LBV-SH) als zuständige Planfeststellungsbehörde die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Weiter führende Informationen finden Sie hier: Planunterlagen (Digitaler Planungsordner).

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf, bis November 2013
Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Biol. Jörg Roloff
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer
Dipl.-Biol. André Jankowski


Aktualisierung: 10.02.2015