|
Projektbeschreibungen 2012Planfeststellungsverfahren zur geplanten Erweiterung des Kieswerks Bargstedt durch die Kieswerk Bargstedt GmbH & Co. KG in der Gemeinde Bargstedt - Biologisches Gutachten und artenschutzfachliche KonfliktanalyseDie Kieswerk Bargstedt GmbH & Co. KG plant ihre bestehende Genehmigung zum Abbau einer Kiesgrube östlich von Bargstedt zu erweitern. Vor diesem Hintergrund wurde im Juli 2011 die leguan gmbh beauftragt gezielte biologische Untersuchungen für die Eingriffsbewertung und eine artenschutzfachliche Konfliktanalyse durchzuführen. Innerhalb des jetzigen Abbau- und des geplanten Erweiterungsbereiches wurden Biotoptypen, Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins, Amphibien, Reptilien und Brutvögel erfasst. Darüber hinaus wurden mögliche Vorkommen der Haselmaus und sonstiger streng geschützter Arten (Anhang IV FFH-RL) geprüft. Untersucht wurden der eigentliche Erweiterungsbereich wie auch der aktive Kiesgrubenbereich. Randlich an das UG grenzenden Biotoptypen, wurden mit aufgenommen. Insgesamt wurden 35 verschiedene Fundorte ausgewiesen, die 15 verschiedenen Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen nach der Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins zugewiesen wurden. Beeinträchtigungen bzw. Verluste der Biotope waren im Rahmen der Eingriffsregelung zu bilanzieren und unter besonderer Berücksichtigung der dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegenden Biotope auszugleichen. Innerhalb des geplanten Erweiterungsbereiches wurden keine gefährdeten Pflanzenarten nachgewiesen. Innerhalb des geplanten Erweiterungsbereiches befanden sich keine Gewässer und nur kaum für Amphibien relevante Habitate. In den Gewässern der Kiesgrube wurden 3 Amphibienarten festgestellt, von denen keine zu den streng geschützten Arten zählte. Besondere artenschutzfachliche Konflikte bestanden nicht. Reptilien oder sonstige streng geschützte Arten wurden nicht nachgewiesen. Es wurden insgesamt 36 Brutvogelarten im Rahmen der Konfliktanalyse bearbeitet. 6 Arten wurden einer Einzelartbetrachtung unterzogen. Die verbleibenden Arten wurden in den betreffenden ökologischen Gilden zusammenfassend bearbeitet. Unter Beachtung des rechtlich vorgegebenen Abbaubeginns konnten für die betroffenen Brutvogelarten erhebliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden. ProjektmitarbeitDipl.-Biol. Dr. Gisela BertramDipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf Dipl.-Biol. Tom Müller Dipl.-Landschaftsökologin Nicole Janinhoff Aktualisierung: 20.02.2013 |