Projektbeschreibungen 2013

Erweiterung der Kiesabbauflächen in der Gemeinde Kosel der Firma Peter Glindemann Kieswerke - Biologische Untersuchungen, Artenschutz und Natura 2000

Fa. Peter Glindemann Kieswerke - Erdbau - Abbruchtechnik GmbH & Co. KG, Grevenkrug.

Biologische Untersuchungen und Artenschutzfachliche Konfliktanalyse

Die Peter Glindemann Kieswerke - Erdbau - Abbruchtechnik GmbH & Co. KG plant die Erweiterung des bestehenden Kiesabbauwerkes in der Gemeinde Kosel im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung zum Kiesabbau auf der Erweiterungsfläche ist u. a. die naturschutzfachliche Zulässigkeit des Vorhabens.
Die leguan gmbh wurde im April 2013 beauftragt, ausgewählte biologische Untersuchungen für dieses Abbauvorhaben durchzuführen, die als Grundlage für die Bewertung der mit dem Eingriff verbundenen Auswirkungen dienen sollten. Zudem wurde im Zuge des neuen Genehmigungsantrages eine artenschutzfachliche Konfliktanalyse durchgeführt.
Das untersuchte Gebiet wies insgesamt eine Fläche von etwa 95 ha auf. Innerhalb dieses Bereiches waren Amphibien, Reptilien, Brutvögel und Fledermäuse sowie sonstige streng geschützte Arten zu erfassen.
Für eventuelle Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Arten fand zudem eine Potenzialanalyse statt.



Fotos aus dem Untersuchungsgebiet (Fotos: M. Haacks)


Biotoptypen
Innerhalb des gesamten Untersuchungsgebiets wurden 119 verschiedene Fundorte gemäß der Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein dokumentiert Für 53 wurde der gesetzliche Schutz nach § 21 (1) LNatSchG angenommen. 7 der kartierten Biotoptypen unterliegen dem gesetzlichen Schutz nach § 30 (2) BNatSchG.

Brutvögel
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 37 Brutvogelarten nachgewiesen. Im Bereich der Erweiterungsfläche wurden 17 Brutvogelarten dokumentiert. Nachweise gefährdeter Brutvogelarten für die Erweiterungsfläche lagen nicht vor. Die Brutvogelarten der Erweiterungsfläche wurden zusammengefasst in entsprechende Gilden in die artenschutzfachliche Konfliktanalyse eingestellt. Ein Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Rastvogelaufkommen konnte ausgeschlossen werden.

Reptilien
Nachweise streng geschützter Reptilien innerhalb der Erweiterungsfläche wurden nicht erbracht.

Amphibien
Es wurden 3 Amphibienarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Das Gewässer mit den Nachweisen dieser Arten befindet sich nicht innerhalb der Erweiterungsfläche. Für eine streng geschützte Amphibienart wurde eine weiterführende artenschutzfachliche Konfliktanalyse erforderlich (s.u.).

Fledermäuse
Es liegen Nachweise von 5 Arten vor. Vorhabensbedingt kommt es am Ostrand der Erweiterungsfläche zum Verlust einer Gehölzreihe mit z. T. großstämmigen Bäumen potenzieller Quartiereignung. Zudem wurde entlang dieser Gehölzreihe eine Flugroute nachgewiesen. Für die Artengruppe der Fledermäuse war daher eine weiterführende artenschutzfachliche Konfliktanalyse erforderlich.

Weitere streng geschützte Arten
Nachweise weiterer streng geschützter Arten liegen nicht vor. Zudem konnte ein Vorkommen durch Abgleich der in der Erweiterungsfläche festgestellten Biotoptypen im Sinne einer Potenzialabschätzung ausgeschlossen werden.

Artenschutzfachliche Konfliktanalyse
In die artenschutzfachliche Konfliktanalyse wurde eine streng geschützte Amphibienart sowie ausgewählte Fledermaus- und Brutvogelarten, die sich dem Bereich der Erweiterungsfläche bzw. deren räumlichen Umfeld zu ordnen ließen, eingestellt.
Für alle übrigen Artengruppen waren artenschutzfachliche Konflikte bereits im Vorfeld mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen.
Durch entsprechende bauzeitliche Regelungen und durch die vorgesehenen Neuanpflanzungen waren Zugriffsverbote des § 44 (1) BNatSchG in Verbindung mit § 44 (5) BNatSchG für die eingestellten Brutvögel und Fledermausarten auszuschließen. Mit aufgezeigten Maßnahmen und der bauzeitlichen Regelung, konnte der Eintritt von Zugriffsverboten i. S. des § 44 (1) BNatSchG ausgeschlossen werden.

FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1524-391 "Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen"

Im Umfeld des Kieswerkes befindet sich das Natura 2000-Gebiet GGB DE 1524-391 Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen. Auswirkungen der geplanten Erweiterung des Abbaus auf das Schutzgebiet waren im Vorfeld nicht pauschal auszuschließen.
Gemäß § 34 (1) BNatSchG ist der Vorhabensträger daher verpflichtet, eine Überprüfung der Auswirkungen des Projektes auf die Verträglichkeit hinsichtlich der Erhaltungsziele des räumlich assoziierten Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 1524-391 (Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen) durchzuführen.
Dabei ist die Relevanz der von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf die für seine Erhaltungsziele und seinen Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des GGB DE 1524-391 zu untersuchen. Im April 2013 wurde die leguan gmbh mit der Bearbeitung einer entsprechenden FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) beauftragt.



Karte FFH-VP


Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass durch das geplante Vorhaben die Erhaltungsziele, die für das FFH-Gebiet DE 1524-391 bzgl. seines Lebensraumtyps des Anhangs I formuliert wurden, nicht beeinträchtigt werden. Ebenfalls auszuschließen waren Beeinträchtigungen auf sonstige relevante Arten des GGB.

Kumulative Beeinträchtigungen durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte traten nicht auf. Dies galt ausschließlich für die vorliegend dezidiert geprüfte südwestliche Erweiterungsfläche. Würden die Abbautätigkeiten für die weiteren Teilflächen zeitlich parallel erfolgen, so wäre eine konkrete Prüfung potenziell möglicher kumulativer Auswirkungen erforderlich.

Projektmitarbeit

Biologische Untersuchungen und Artenschutzfachliche Konfliktanalyse:
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Landschaftsökologin Nicole Janinhoff
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Biol. Dr. Jens Poschadel

FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1524-391 "Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen":
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf


Aktualisierung: 24.02.2014