Projektbeschreibungen 2008

Erweiterung Klinikum Itzehoe - Biologische Untersuchungen und naturschutzfachliche Bewertung des geplanten Vorhabens in Hinblick auf den Artenschutz

Gutachten im Auftrag der Stadt Itzehoe.

Das Klinikum Itzehoe plante eine Erweiterung von 4 bis 6 ha in dem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenem Waldbereich Hackstruck. Im Mai 2007 wurde die leguan gmbh von der Stadt Itzehoe damit beauftragt, als Grundlage für die notwendigen Änderungen der städtischen Planungen faunistische und floristische Kartierungen durchzuführen. Hierzu waren vorhandene Biotopkartierungen zu aktualisieren, eine naturschutzfachliche Bewertung an Hand der floristischen und faunistischen Ausstattung vorzunehmen sowie die relevanten Belange des Artenschutzes für den Planungsraum zu ermitteln und zu prüfen.

Das Untersuchungsgebiet umfasst den etwa 23 ha großen, im Stadtgebiet Itzehoes gelegenen Waldbereich Hackstruck.
Im Nordwesten wird der Hackstruck durch die Wohnbebauung am Holtweg, im Norden durch die Wohnbebauung der Conrad-Röntgen-Straße und des Albert-Schweizer-Rings und im Nordosten durch die Wohnbebauung der Robert-Koch-Straße begrenzt. Im Südwesten grenzt das Gebiet direkt an die Edendorfer Straße und im Süden und Südosten direkt an die Robert-Koch-Straße. Jenseits der Robert-Koch-Straße findet sich im Südosten das Klinikum Itzehoe.

Im Rahmen der biologischen Untersuchungen wurden Biotoptypen, gefährdete und geschützte Pflanzenarten, Fledermäuse und potenzielle Habitate geschützter Tierarten erfasst.
Die Erfassung der Biotoptypen erbrachte überwiegend hohe Wertigkeiten für das Untersuchungsgebiet. Für gefährdete Pflanzenarten ist das Gebiet teilweise von mittlerer Bedeutung.
Ebenfalls von mittlerer Bedeutung ist das Gebiet für Fledermäuse, wobei dieser Wert überwiegend von Waldrandstrukturen abhängig ist und nicht an bestimmte Fundorte gebunden ist.

Die Ergebnisse dieser biologischen Erfassungen bildeten u. a. die Grundlage für die Bewertung der Konfliktsituation des Artenschutzes im assoziierten Artenschutz-Fachbeitrag (AFB).

Im Vordergrund der artenschutzrechtlichen Prüfung standen folgende Arten bzw. Artengruppen:


  • Brutvögel,
  • Fledermäuse,
  • Nachtkerzenschwärmer

Weitere potenziell relevante, europäisch streng geschützte Arten wurden entweder trotz gezielter Nachsuche nicht nachgewiesen bzw. wurden im Rahmen einer artspezifischen Potenzialanalyse ausgeschlossen. Eine weiterführende Betrachtung konnte daher entfallen.

Für die Brutvögel wurden folgende artenschutzrechtlichen Konflikte zu prognostiziert.
- Tötung und/oder Verletzung von Alt- und Jungvögeln sowie Zerstörung von Gelegen durch die Baufeldberäumung (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
- dauerhafter Habitatverlust durch Überbauung (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)

Das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann über das Aussetzen der Baufeldräumung während der Brut- und Aufzuchtszeit zwischen März und Juli vermieden werden.
Dauerhafte Habitatverluste durch Überbauung können kompensiert werden.

Für die Fledermausfauna des Untersuchungsgebietes ist eine vorhabensbedingte Betroffenheit i. S. des Eintritts artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen.

Eine projektbedingte Betroffenheit des Nachtkerzenschwärmers i. S. des Eintretens von Zugriffsverboten nach § 42 Abs. 1 BNatSchG ist durch die Privilegierung nach § 42 Abs. 5 BNatSchG für die Art auszuschließen.

Grundsätzlich konnte das Eintreten von Verbotstatbeständen § 42 Abs. 1 BNatSchG durch Aussetzen der Baufeldräumung während der Brutzeit und durch Umsetzung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer
Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung: 16.09.2010