Projektbeschreibungen 2001

UVS zur Müllbehandlungsanlage Niemark. Vorprüfung zum Art. 6 (3) FFH-RL

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 2001.

Kartierungen zur Eingriffsbewertung

Im Mai 2001 wurde die leguan gmbh beauftragt, eine Aktualisierungskartierung der Biotoptypen, Libellen, Heuschrecken, Amphibien und Brutvögel im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zur geplanten Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) durchzuführen. Die Aktualisierung war notwendig geworden, da die letzte Erfassung in diesem Raum 1997 erfolgte. Gemäß Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom 27. November 1986 (Az. 5211486), müssen biologische Daten nach Ablauf von 5 Jahren neu erhoben werden, sollte bis dahin kein Planfeststellungsbeschluss ergangen sein.
Die biologischen Erfassungen erfolgten in der Zeit vom Mai bis August 2001. Aufgrund der Tatsache, dass Daten aus dem Untersuchungsgebiet zum einen aus der Kartierung des Jahres 1997, zum anderen aus mehreren Untersuchungen zur BAB A 20 vorliegen und zudem Kartierungsdaten der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Lübeck zur Verfügung gestellt wurden, konnte der Untersuchungsaufwand gegenüber einer Ersterfassung minimiert werden.

Bewertung von Auswirkungen auf Vorkommen von Lebensräumen oder Arten gemäß NATURA 2000

Da weder ausgewiesene noch vorgeschlagene Besondere Schutzgebiete (BSG) nach FFH-RL oder Vogelschutzgebiete i. S. d. Vogelschutz-RL im Untersuchungsgebiet oder in dessen Umgebung vorhanden sind, entfällt eine Verträglichkeitsprüfung gem. Art. 6 (3) FFH-RL. Ziel ist es dagegen, herauszuarbeiten, ob Lebensräume bzw. Tier- und Pflanzenarten der Anhänge beider EU-Richtlinien im Untersuchungsgebiet und in dessen Umfeld vorkommen, die ggf. durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt werden könnten.

Bewertung von Auswirkungen auf Ausgleichsflächen der geplanten BAB A 20

Da in unmittelbarer Nähe zum Eingriff bereits festgestellte Ausgleichsflächen der BAB A 20 liegen, entschied der Vorhabensträger zu prüfen, ob diese durch die MBA unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden könnten. Ebenso sollte geprüft werden, ob durch entsprechende Arrondierung der erforderlichen Ausgleichsflächen mit denen der A 20 möglicherweise eine weitere Aufwertung der Ausgleichsflächen erreichbar sei.

Ergebnisse in Kürze

Das geplante Vorhaben stellt zwar einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes dar, gesetzlich geschützte Biotope nach §§ 15a und 15b LNatSchG werden jedoch weder beeinträchtigt noch zerstört. Auch kann ein Verlust von Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten nicht festgestellt werden. Eine Beeinträchtigung besteht in Form der Zunahme der versiegelten Fläche und dem Verlust potenzieller Siedlungs- und Nahrungshabitate durch die Errichtung der Gebäude auf der bislang als Acker genutzten Fläche. Mögliche positive Effekte ergeben sich daraus, dass durch den Bau der MBA weniger Abfallstoffe auf die benachbarte Deponie gebracht werden, was zu einer verminderten Attraktion für Ratten und Vögel, insbesondere Rotmilan, Kolkrabe, Krähen und Möwen führen kann. Der damit einhergehende reduzierte Prädatorendruck wird sich positiv auf bodenbrütende Vögel, wie z. B. Kiebitz, Wiesenpieper und Feldlerche auswirken.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Biol. Christopher Boldt
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Jörg Roloff

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 06.07.2006