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Projektbeschreibungen 1996Aufarbeitung und Abgleich der Kartierungen zur BAB A 20 und Behandlung der Artenschutzproblematik gemäß internationaler und bundesdeutscher gesetzlicher Bestimmungen, BAB A 20 Lübeck - Rostock Teilstrecke 1: A 1 - L 92 - Ergänzung zum LBP als PlanfeststellungsunterlageGutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 1996.
Bezüglich der biotopgenauen Zuweisung von potenziellen Nachtfaltervorkommen wurde ein Prognoseverfahren angewandt, das vorab mit dem Auftraggeber abgeklärt worden war. Außerdem wurden für Brachflächen, aufgrund repräsentativer Erfassungen auf neu entstandenen Brachflächen, in diesem Planungsabschnitt generell Bestandsdaten zu Heuschrecken und Tagfaltern ergänzt. Durch die neuen Untersuchungen mit anderer Methodik ergab sich die Notwendigkeit, das 1993 verwandte Bewertungssystem zu modifizieren, da sich die Bewertungen der Biotope gegenüber 1993 z. T. erheblich verändert hatten. Dies lag teilweise an einer Veränderung des Zustandes einzelner Biotope (durch Nutzungsänderung), v. a. aber an der veränderten Einstufung von zahlreichen Arten in den zwischenzeitlich neu publizierten Roten Listen der Libellen und Vögel in Schleswig-Holstein. Andererseits waren Brachflächen entstanden, die ehemalige Ackerflächen als Lebensräume v. a. für Schmetterlinge und Heuschrecken verfügbar machten, so dass hier z. T. höhere Rote-Liste-Werte erzielt wurden. Nach formaler und inhaltlicher Überprüfung der Kriterien beider EU-Richtlinien waren dem geplanten Vorhaben entgegenstehende Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten nicht erkennbar. Bestehende oder gemeldete Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie oder Vogelschutz-Richtlinie wurden durch die BAB A 20 im Planfeststellungsbereich der ersten Teilstrecke weder direkt noch indirekt berührt. Prioritäre Lebensraumtypen oder Arten gemäß den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie waren auch nach Abgleich der von der UNB Lübeck eingebrachten zusätzlichen Daten nicht betroffen. Bestände von Lebensraumtypen oder Arten, die eine Ausweisung eines Schutzgebietes gemäß NATURA 2000 rechtfertigen könnten, waren gemäß Prüfung nach Vogelschutz-Richtlinie bzw. FFH-Richtlinie nicht vorhanden. Die Aussagen zur Wertigkeit von Biotopkomplexen und Funktionsräumen durch die leguan gmbh nach der ursprünglichen Kartierung behielten ihre Gültigkeit. ProjektmitarbeitDipl.-Biol. Tom MüllerDipl.-Biol. Rolf Peschel Dipl.-Biol. Holger Reimers Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich. Aktualisierung 08.07.2006 |