Projektbeschreibungen 1996

Aufarbeitung und Abgleich der Kartierungen zur BAB A 20 und Behandlung der Artenschutzproblematik gemäß internationaler und bundesdeutscher gesetzlicher Bestimmungen, BAB A 20 Lübeck - Rostock Teilstrecke 1: A 1 - L 92 - Ergänzung zum LBP als Planfeststellungsunterlage

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 1996.

Beim Anhörungstermin zum Planfeststellungsverfahren der BAB A 20 - Teilstrecke 1 wurde zwischen dem Straßenbaulastträger und der UNB Lübeck vereinbart, die faunistischen Bestandsdaten der UNB nach Plausibilitätsprüfung in die bereits bestehenden Untersuchungsergebnisse der leguan gmbh aus dem Jahr 1993 und die danach durchgeführten Untersuchungen zum Anschluss des Planfeststellungsabschnittes 3 an die BAB A 1 und BAB A 20 einzufügen und die vorhandenen Biotopbewertungen danach zu überprüfen. Sollten sich diese verändert haben, so war dies in der Bilanzierung von Ausgleich und Ersatz zu berücksichtigen.

Weitere Ziele dieser Untersuchung waren die Bewertung der gefundenen bzw. durch die UNB-Daten nachgemeldeten Pflanzen- und Tierarten gemäß Bundesgesetzen und europäischer Richtlinien sowie in der Zwischenzeit neu erschienener Roter Listen. Im Einzelnen erfolgte eine Überprüfung der Daten in Hinblick auf:

  • bereits angewandte Bewertung und ggf. deren Modifizierung
  • neue Rote Listen für Libellen und Vögel in Schleswig-Holstein
  • die neu aufgenommenen Gruppen Landmollusken, Nachtfalter und Fledermäuse
  • Vogelschutz-Richtlinie
  • FFH-Richtlinie
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
  • Biotopkomplexe und Funktionsräume

Bezüglich der biotopgenauen Zuweisung von potenziellen Nachtfaltervorkommen wurde ein Prognoseverfahren angewandt, das vorab mit dem Auftraggeber abgeklärt worden war. Außerdem wurden für Brachflächen, aufgrund repräsentativer Erfassungen auf neu entstandenen Brachflächen, in diesem Planungsabschnitt generell Bestandsdaten zu Heuschrecken und Tagfaltern ergänzt.

Durch die neuen Untersuchungen mit anderer Methodik ergab sich die Notwendigkeit, das 1993 verwandte Bewertungssystem zu modifizieren, da sich die Bewertungen der Biotope gegenüber 1993 z. T. erheblich verändert hatten. Dies lag teilweise an einer Veränderung des Zustandes einzelner Biotope (durch Nutzungsänderung), v. a. aber an der veränderten Einstufung von zahlreichen Arten in den zwischenzeitlich neu publizierten Roten Listen der Libellen und Vögel in Schleswig-Holstein. Andererseits waren Brachflächen entstanden, die ehemalige Ackerflächen als Lebensräume v. a. für Schmetterlinge und Heuschrecken verfügbar machten, so dass hier z. T. höhere Rote-Liste-Werte erzielt wurden.

Nach formaler und inhaltlicher Überprüfung der Kriterien beider EU-Richtlinien waren dem geplanten Vorhaben entgegenstehende Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten nicht erkennbar. Bestehende oder gemeldete Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie oder Vogelschutz-Richtlinie wurden durch die BAB A 20 im Planfeststellungsbereich der ersten Teilstrecke weder direkt noch indirekt berührt.

Prioritäre Lebensraumtypen oder Arten gemäß den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie waren auch nach Abgleich der von der UNB Lübeck eingebrachten zusätzlichen Daten nicht betroffen.

Bestände von Lebensraumtypen oder Arten, die eine Ausweisung eines Schutzgebietes gemäß NATURA 2000 rechtfertigen könnten, waren gemäß Prüfung nach Vogelschutz-Richtlinie bzw. FFH-Richtlinie nicht vorhanden. Die Aussagen zur Wertigkeit von Biotopkomplexen und Funktionsräumen durch die leguan gmbh nach der ursprünglichen Kartierung behielten ihre Gültigkeit.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Holger Reimers

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 08.07.2006