Projektbeschreibungen 1998

Gutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 154 Neumünster

Gutachterliche Stellungnahme im Auftrag von Dipl.-Ing. Richard Möller, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Wedel, 1998.

Es war eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 154 der Stadt Neumünster abzugeben. Zielsetzung war eine botanische Bestandsaufnahme der vorhandenen Flurstücke hinsichtlich ihrer Vegetation und Biotoptypen nach der Kartieranleitung des Landes Schleswig-Holstein. Weiterhin war zu prüfen, ob gesetzlich geschützte Flächen nach §§ 15a und 15b Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) im Bereich der betroffenen Flächen vorhanden sind.

Der Flächenbestand aller vorhandenen Flurstücke wurde beschrieben und die vorhandenen Biotoptypen ausgewiesen. Charakteristische Pflanzenarten wurden grundsätzlich benannt. Gesetzlich geschützte Biotope wurden nicht vorgefunden, aber ein großes Vorkommen der Weinbergschnecke wurde nachgewiesen. Der potenzielle gesetzliche Schutz dieses Vorkommens wurde unter dem Aspekt des Artenschutzes gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) diskutiert und im Analogieschluß zu Aussagen zum Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt 1 der BAB A 20 ("Ostseeautobahn") verneint.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Biol. Dirk-Uwe Piepenbrink

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Aktualisierung 08.07.2006