Projektbeschreibungen 2015 - 2016
Ehemalige Sandgrube Wunder - Erfassung gesetzlich geschützter Biotoptypen
DÖRNER GmbH & Co. KG, Hamburg.
In der aufgelassenen Kiesgrube „Wunder“ in Hittfeld wurde die Errichtung einer neuen Versickerungsanlage geplant. In Vorbereitung der Planungen und des Genehmigungsantrags sollten Sondierbohrungen zur Ermittlung der Versickerungseignung der Fläche durchgeführt werden. Ziel ist die Versickerung von derzeit noch nicht näher quantifizierten Wassermengen aus den rekultivierten Flächen des östlich angrenzenden Kiesabbaus einschließlich der stillgelegten Boden- und Bauschuttdeponien.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde die leguan gmbh beauftragt, innerhalb der Flurstücke, in denen sich der Grubenbereich und dessen Randflächen befinden, die nach § 30 (2) BNatSchG bzw. §§ 22 und 24 NAGBNatSchG geschützten Biotoptypen aufzunehmen und deren Entwicklungsmöglichkeiten zu beurteilen.
Im Falle vorhabensbedingter Inanspruchnahmen sollen Vorschläge zu möglichen Kompensationen unterbreitet werden.
Ergebnisse
Innerhalb des ca. 14,5 ha großen Untersuchungsgebietes wurden 6 Einzelflächen ausgewiesen, die dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.
Streifenartig und relativ kleinflächig sind an den Grubenrändern Sandtrockenrasen mit Trockenheiden bzw. artenarme Grasfluren mage-rer, also nährstoffarmer Standorte ausgebildet.
Der zentrale, ehemalige Grubenbereich wird von Ruderalfluren unterschiedlicher Ausprägung und Artenzusammensetzung gekennzeichnet. Die Ruderalfluren sind eng miteinander verzahnt und als Komplex anzusprechen. Sie wurden anhand ihrer vegetationskundlichen Unterschiede in 4 Teilflächen unterschieden. Die übrigen Grubenbereiche sind von Pionierwäldern und Goldrutenfluren bestanden, die nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen.
Zur Betroffenheiten und mögliche Kompensationsmöglichkeiten wurden Methoden diskutiert, die hier nicht weiter geannt werden.
|