Projektbeschreibungen 2001

FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 (3) FFH-RL ergänzend zur UVS Hafenerweiterung Schlutup

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 2001.

Die Lübecker Hafengesellschaft mbH plant im südöstlichen Bereich des Breitling an der Untertrave eine Erweiterung des Schlutupkais um ca. 10 ha. Gemäß Art. 6 (3) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ist für Pläne oder Projekte, die sich zwar außerhalb der nach FFH-RL oder Vogelschutz-Richtlinie (Vogelschutz-RL) vorgeschlagenen bzw. ausgewiesenen Gebiete befinden, diese aber einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen können, eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. 7 FFH-RL gelten die Verpflichtungen des Art. 6 (2), (3) und (4) auch für die bereits nach der Vogelschutz-RL ausgewiesenen bzw. vorgeschlagenen Gebiete.
Die leguan gmbh wurde damit beauftragt, eine solche Verträglichkeitsprüfung gemäß Art 6 (3) der FFH-RL durchzuführen. Hierzu war es nicht notwendig eigene Daten zu erheben, da das vorhandene Datenmaterial für eine Prüfung ausreichte. Zusätzlich wurden beim Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck sowie der Lübecker Hafengesellschaft Daten zum Schiffsverkehr im Bereich des Breitlings recherchiert.
Östlich und westlich des geplanten Standortes befinden sich mehrere Gebiete, die in den Wirkungsbereich der Vogelschutz-RL bzw. der FFH-RL fallen. Im Einzelnen sind dies folgende:

  • NSG "Dummersdorfer Ufer" (terrestrischer Teil)
  • Traveförde mit Dummersdorfer Ufer (aquatischer Teil) und Dassower See
  • NSG "Schellbruch"
  • "Lauerholz"
Das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung ist nachfolgend wiedergegeben:
Aufgrund der Vorbelastungen an Abgas-, Staub-, Licht- und Geräuschemissionen, der Schiffs- und Fahrzeugbewegungen sowie der Präsenz des Menschen, sind die zu erwarteten zusätzlichen Emissionen und Störungen als gering einzustufen und werden auch in der kumulativen Wirkung zu anderen Projekten als nicht erheblich für die nach der FFH-RL bzw. Vogelschutz-RL geschützten Gebiete bewertet. Auch die im Bereich der Traveförde geplanten baulichen Maßnahmen für die Hafenerweiterung, stellen nur lokale Veränderungen dar und beeinträchtigen nicht die Traveförde in ihrer Gesamtheit inklusive der Bereiche Dummersdorfer Ufer, Pötenitzer Wiek und Dassower See. Die wahrscheinlichen Beeinträchtigungen laufen auch nicht den formulierten Erhaltungszielen zuwider. Um erhebliche Beeinträchtigungen durch lärmintensive Baumaßnahmen, wie z. B. Rammarbeiten auszuschließen, sind diese nicht in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April auszuführen. Die Berücksichtigung des aktuellen Frachtschiffaufkommens für den Bereich der Trave mit der prognostizierten Abnahme der Schiffzahlen zugunsten größerer Schiffe sowie die Würdigung der Fluchtdistanzen von Wasservögeln aus verschiedenen Untersuchungen führen zur abschließenden Bewertung, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen der "Besonderen Schutzgebiete" (BSG) zur Folge hat.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 06.07.2006