Projektbeschreibungen 2005

FFH-Verträglichkeitsprüfung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 3 im Bereich Louisenlund, Gemeinde Güby, Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Beratung und Controlling im Auftrag von Frank Springer, Freier Landschaftsarchitekt, Busdorf.



Im Rahmen der gemeinsamen Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse der Ämter Hütten, Wittensee und Schlei wurde der Bau einer Kunst- und Kultur-Halle im Bereich der Stiftung Louisenlund in der Gemeinde Güby (Kreis Rendsburg-Eckernförde) zur Stärkung des kulturellen und touristischen Angebots im südlichen Schlei-Raum beschlossen. Dieses Projekt wurde durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Güby vorbereitet. Durch die Baumaßnahmen soll im Anschluss an die vorhandene Sporthalle der Schule Louisenlund, durch Einbeziehung der vorhandenen Gebäude und den Neubau eines Teilbereiches mit einer Grundfläche von ca. 1.630 m², eine Kunst- und Kulturhalle entstehen, die sowohl von der Stiftung Louisenlund, von der Gemeinde, als auch von den örtlichen Sportvereinen genutzt werden soll.

Der betroffene Bereich befindet sich in dem als 1423-307 "Erweiterung Schleiförde inklusive Schleisand" geführtem FFH-Gebiet und ist sowohl als "Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)" gemäß der FFH-RL (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) als auch als "Besonderes Schutzgebiet (BSG)" gemäß der Vogelschutz-RL (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1979) vorgeschlagen. Zur Realisierung der Inhalte des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes erfolgte 2004/05 durch das Landschaftsarchitekturbüro Springer und die leguan gmbh die Verträglichkeitsprüfung des Vorhabens mit den Erhaltungszielen der Erweiterung der FFH-Gebietsflächen gemäß § 34 BNatSchG und § 20e LNatSchG i. V. m. Art. 6 (3) FFH-RL als Gebiet der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und als Europäisches Vogelschutzgebiet.

Hierfür übernahm die leguan gmbh die Beratung und das Controlling hinsichtlich der formalen Vorgehensweise und der Bearbeitung bzw. Ergänzung der relevanten biologischen Sachverhalte.

Die Prüfung war nach dem neuen Leitfaden zur FFH-VP des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) von 2004 und dem Eingriffstatbestand zu den "streng geschützten Arten" nach § 19 (3) BNatSchG durchzuführen.

Die in der FFH-VP detailliert beschriebenen potenziellen Wirkprozesse bzw. die bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen wurden abschließend als nicht erheblich im Sinne der FFH-Richtlinie eingestuft.

Unmittelbar durch Flächenverlust (Rodung) betroffen ist nur ein etwa 2.500 m² großer Bereich in der westlichen der beiden getrennten Waldinseln des Schutzgebietes. Der etwa 20-jährige Bestand wurde auf einer ehemaligen Windwurffläche aufgeforstet bzw. ist aus Naturverjüngung hervorgegangen. Er ist vorwiegend mit Berg-Ahorn, Vogel-Kirsche, Rot-Buche und Esche bestockt. Der Stammdurchmesser der meisten Bäume liegt zwischen ca. 8 und 20 cm. Einzelne Bäume sind jedoch älter.

Unter Berücksichtigung der in der FFH-VP gegebenen Empfehlungen wurde das betroffene Eingriffsgebiet vor Beginn der Rodungsarbeiten auf Vorkommen von Greifvogelhorsten, Fledermaus-Quartiere und der Echten Lungenflechte (Lobaria pulmonata) untersucht. Dabei wurden keine dieser potenziell vorkommenden "streng geschützten Arten" festgestellt.


Hier zitierte Literatur:

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN) (2004): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Endbericht).

Projektmitarbeit

Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server - Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 02.04.2008