Projektbeschreibungen 2001
UVS zur geplanten Abfallbehandlungsanlage auf dem Gelände der Dr. Pleines GmbH & Co. KG. Naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zu Biotoptypen und faunistischem Potenzial
Stellungnahmen im Auftrag von TGP, Lübeck, 2001.
Im September 2001 wurde die leguan gmbh beauftragt, im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) eine Gutachterliche Stellungnahme zum Bau einer Abfallbehandlungsanlage auf dem Gelände der Dr. Pleines GmbH & Co. KG in Lübeck zu erstellen.
Ausgehend von der damaligen Nutzung des Geländes als Lagerungsfläche für Altmetall, Gerüst- und Betonteile und als Schiffsverladeplatz für Stück- und Schüttgut sowie der Geringfügigkeit des Eingriffs, wurde eine Stellungnahme mit einer kurzen Potenzialabschätzung als ausreichend erachtet.
Zu diesem Zweck wurde die Fläche einmalig begangen und die vorhandenen Biotoptypen aufgenommen. Gleichzeitig erfolgte die Prüfung, ob die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotoptypen ggf. dem gesetzlichen Schutz nach §§ 15a & 15b Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) (LANDESNATURSCHUTZGESETZ 1993) unterliegen. Weiterhin war einzuschätzen, ob die Bestimmungen des Landeswaldgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LANDESWALDGESETZ 1994) zur Anwendung kommen.
Im Zuge einer faunistischen Potenzialabschätzung wurden auch Heuschrecken und Vögel aufgenommen. Um die Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf Tiere zu bewerten, war auch einzuschätzen, ob die geplante Lagerfläche Funktionen innerhalb eines möglichen Biotopverbunds aufweisen könnte. Eine solche Vernetzungsfunktion wurde für die westlich des Untersuchungsgebietes befindlichen Trockenlebensräume (Böschungen und Gleisanlagen) angenommen, die den hier betroffenen Bereich sowie weitere Ruderalflächen in dem Gewerbegebiet miteinander verbinden könnten.
Folgende Ergebnisse ergaben sich aus der Untersuchung:
Im Untersuchungsgebiet wurden keine geschützten Biotoptypen nach §§ 15a & 15b LNatSchG nachgewiesen. Auch Pflanzen der Roten Liste Schleswig-Holstein oder der Bundesrepublik Deutschland wurden nicht erfasst. Wald- oder Forstflächen i. S. d. Landeswaldgesetzes waren auf der Fläche ebenfalls nicht vorhanden.
An Vögeln und Heuschrecken konnten lediglich häufige Ubiquisten nachgewiesen werden. Hinsichtlich der faunistischen Potenzialabschätzung war ebenfalls nur von häufigen und ungefährdeten Arten auszugehen. Das Untersuchungsgebiet stellte sich als isoliert von anderen, gleichartigen Biotopen dar und ist nicht mit ihnen vernetzt.
Der Eingriff war auf eine etwa 1 ha große Teilfläche beschränkt. Das geplante Vorhaben war damit zulässig und es ergaben sich keine notwendigen Maßnahmen für Ausgleich und Ersatz.
Projektmitarbeit
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.
Aktualisierung 06.07.2006
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