Projektbeschreibungen 1993

Bewertung der Trassenvarianten der BAB A 20 im Hinblick auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ("FFH-Richtlinie")

Gutachten im Auftrag von TTG, Lübeck, 1993.

Dieses Gutachten ist nach unserer Kenntnis die erste Befassung zum Thema "FFH-Verträglichkeit" überhaupt in Deutschland.

Es war zu prüfen, inwieweit die Trassenvarianten der geplanten Ostseeautobahn A 20 im Bereich Lübeck bis Rehna Biotope bzw. Biotopkomplexe durchschneiden oder beeinträchtigen, die gemäß der Richtlinie "92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" europaweite Bedeutung besitzen und daher einen besonderen Schutzstatus genießen könnten.
In die Betrachtung wurden auch Lebensraumtypen des Anhanges I sowie Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie miteinbezogen, die innerhalb einer 100 Meter-Zone beiderseits der verschiedenen Trassenvarianten lagen und damit als direkt betroffen einzuschätzen waren. Darüber hinaus fanden auch Auswirkungen durch Störungen, Schad- und Nährstoffeinträge, Zerschneidungseffekte etc. über diesen 100 Meter-Korridor hinaus Berücksichtigung.
Für die betroffenen Lebensräume sowie die Vorkommen relevanter Tier- und Pflanzenarten erfolgte eine Beurteilung, ob der jeweilige Eingriff aus lokaler oder überregionaler Sicht als erheblich anzusehen sei.

Pflanzenarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie wurden im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt, dagegen konnten von 4 Tierarten des Anhanges II Vorkommen im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden, bzw. es wurden Meldungen dieser Tiere aus dem Untersuchungsgebiet erbracht: Fischotter (Lutra lutra) - gemeldet von der Naturparkverwaltung Schaalsee sowie Kammmolch (Triturus cristatus), Rotbauchunke (Bombina bombina) und Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis).

Da im Verlauf der faunistischen Erfassungen vom Fischotter keine Anzeichen nachgewiesen werden konnten, die auf ein ständig besetztes Revier im Untersuchungsgebiet hinwiesen (Rutschen, Wechsel, Kot, Fraßreste) und von der Naturparkverwaltung Schaalsee lediglich Einzelbeobachtungen für den Südteil des Biotopkomplexes "Wakenitz-Niederung" gemeldet wurden, wurde auf den Fischotter in dieser Untersuchung folgend nicht näher eingegangen. 1998 wurde das Thema Fischotter erneut bearbeitet, wobei sich die Grundaussage nicht wesentlich änderte.

Für die anderen, im Untersuchungsgebiet definitiv nachgewiesenen Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie wurden alle Biotope aufgeführt, in denen diese Arten nachgewiesen worden waren. Für jeden Biotop erfolgte dabei eine kurze Beschreibung mit Biotopnummer, Kürzel der Biotopkartieranleitung (Schleswig-Holsteins), Liste der aufgenommenen Pflanzengesellschaften und textlicher Charakterisierung. Weiterhin erfolgte eine Angabe, ob die nachgewiesene Tierart von einer der Trassenvarianten beeinträchtigt würde, und zwar einerseits lokal (biotopbezogen) und andererseits überregional, den Gesamtbestand der Art in Schleswig-Holstein bzw. Mecklenburg-Vorpommern betreffend.
Eine Sonderstellung nahmen die 17 Biotope der Nummern 661 bis 883 ein. Diese Ansammlung von Kleingewässern wurde hinsichtlich ihrer Betroffenheit gemeinsam abgehandelt.

Für die Amphibien (Rotbauchunke und Kammmolch) wurde eine Diskussion der Kartierbefunde der Arten in bezug auf die im Kartierzeitraum herrschenden, außergewöhnlichen Wetterlagen mit wahrscheinlichen Implikationen auf die Nachweisbarkeit der tatsächlichen Vorkommen vorgelegt.

Außerhalb des Kleingewässerkomplexes wiesen 10 Biotope Vorkommen von Tierarten des Anhanges II der FFH-Richtlinie auf. Hiervon würden fünf Vorkommen durch eine der Trassenvarianten lokal beeinträchtigt. In keinem dieser Fälle handelte es sich um eine Beeinträchtigung des Gesamtbestandes der betreffenden Arten. Der o. g. Kleingewässerkomplex würde von den Trassenvarianten Vereinigte Südvarianten/Gesamtvariante sowie Vereinigte Nordvarianten/Gesamtvariante lokal erheblich beeinträchtigt. Nach der Auswertung des vorliegenden Datenmaterials war darüber hinaus eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der FFH-Richtlinie anzunehmen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Holger Abel
Dipl.-Biol Peter Kröger
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Christian Schröter
Dipl.-Biol. Doris Zimmer

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 08.07.2006