Projektbeschreibungen 2001

FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 (3) FFH-Richtlinie zum B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Dranske - Ferienanlage auf dem Nord-Bug - Lebensraumtypen nach Anhang I

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 2000 - 2001.

Die Bug GmbH & Co. KG plante auf dem ehemaligen Militärgelände auf dem Nord-Bug den Bau und Betrieb einer Ferienanlage. Im Oktober 2000 wurde daraufhin die leguan gmbh beauftragt, eine Verträglichkeitsstudie gemäß Art 6 (3) der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) durchzuführen.

Die südliche Grenze des Planungsgebietes bildete ein Teil des Nationalparkes "Vorpommersche Boddenlandschaft", der vom Land Mecklenburg-Vorpommern als Schutzgebiet i. S. d. FFH-Richtlinie (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) für das kohärente Netz Natura 2000 vorgeschlagen wurde. Gemäß Art. 6 (3) FFH-RL ist für Pläne oder Projekte, die sich zwar außerhalb der nach FFH-RL vorgeschlagenen bzw. ausgewiesenen Gebiete befinden, diese aber einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen können, eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Die Durchführung dieser Verträglichkeitsprüfung basierte auf folgenden Datengrundlagen:

  • Angaben des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern zu dem vorgeschlagenen Schutzgebiet Nr. 46 (Dornbusch, Bessin und Bug)
  • Begehung durch Mitarbeiter der leguan gmbh im Oktober 2000
  • Entwurf der UVS zum "Bug Baltic Sea Resort" des Landschaftsarchitekten-Büros TGP (2000)
  • Kenntnisse bereits vorhandener Gutachten der leguan gmbh

Die Prüfung zur Verträglichkeit nach Art. 6 (3) FFH-RL erfolgte nach folgenden Aspekten:
  • Abschätzung der Art der möglichen Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben
  • Prüfung der Erheblichkeit
  • Prüfung der Auswirkungen bereits abgeschlossener Pläne und Projekte

Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden nördlich der Nationalparkgrenze Lebensraumtypen der FFH-RL nachgewiesen, die potenziell geeignet wären, in das kohärente Netz NATURA 2000 als geschützte Lebensraumtypen integriert zu werden. In Betracht kamen dabei folgende Lebensraumtypen:
  • Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen)
  • Primärdünen
  • Weißdünen mit Strandhafer
  • Graudünen der Küste mit krautiger Vegetation
  • Calluna-Heide auf Küstendünen
  • Sanddorn-Gebüsch auf Küstendünen

Als mögliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben wurden folgende Aspekte ermittelt:
  • intensive Freizeitnutzung (Trittbeeinträchtigungen)
  • Erosions- und Küstenschutzmaßnahmen
  • Anpflanzung nicht autochthoner Arten
  • Aufspülungen
  • Nährstoffeintrag in den Wieker Bodden

Als Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung möglicher Beeinträchtigungen durch intensive Freizeitnutzung wurden vorgeschlagen:
  • Einrichtung eines Informationshauses,
  • Aufstellen von Informationsschildern,
  • Besucherlenkung mit einem auszuarbeitenden Wegekonzept,
  • Beschilderung von Wanderwegen und Tabuzonen,
  • Führungen im Nationalpark,
  • Überwachung des Wegegebots durch Nationalpark-Ranger,
  • Absperren sensibler Bereiche u. a.
Als Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung möglicher Gefährdungen durch Anpflanzung nicht autochthoner Arten wurde der Verzicht auf eine Bepflanzung insbesondere der Dünenstandorte mit "aggressiven Neophyten", also Neophyten für die bekannt ist, dass sie heimische Arten verdrängen können, angeraten. Darüber hinaus sollten auf dem Nordbug die Bestände der Kartoffel-Rose (Rosa rugosa) im Bereich des Vorhabens durch Rodung zurückgedrängt werden.

Als Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung möglicher Gefährdungen durch Aufspülungen sollte die Anlage des geplanten Buhnensystems derartig modifiziert werden, dass nur ein sehr geringer Abtrag und dementsprechend ein sehr niedriger Sedimenttransport stattfinden wird.

Als Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung möglicher Beeinträchtigungen durch den Bau und den Betrieb einer Kläranlage sollte die Reinigungsleistung den Anforderungen der Größenklasse 3 für die Einleitungsstelle in das Gewässer entsprechen (Bundesgesetzblatt Jg 1997 Teil I Nr. 19, Bonn am 25.3.1997). Darüber hinaus sollten zur Minimierung der baubedingten Eingriffe die Arbeiten außerhalb der Brutzeiten von Vögeln und der Laichzeiten von Fischen durch geführt werden.

Anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen und Erkenntnisse war für das auf der Vorschlagsliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die nach Art. 4 (1) FFH-RL zu meldenden Schutzgebiete stehende Gebiet Nr. 46 (Dornbusch, Bessin und Bug) nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung i. S. des Art. 6 (3) FFH-RL durch das geplante Vorhaben auszugehen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 06.07.2006