Projektbeschreibungen 2008

LBP zum Ausbau der BAB 7 zwischen der AS Bad Bramstedt und der AS Kaltenkirchen
Biologische Untersuchungen

Gutachten im Auftrag der Planungsgruppe Umwelt, Hannover.

Zum 6-streifigen Ausbau der BAB 7 zwischen den Anschlusstellen Kaltenkirchen und Bad Bramstedt war ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) anzufertigen.

Folgende Kartiereinheiten wurden hierfür untersucht:

  • Amphibien (streng geschützte Arten)
  • Reptilien
  • Brutvögel
  • Fledermäuse
  • Mittel- und Großsäuger (exkl. der winterlichen Spurensuche)
  • weitere streng geschützte Arten, für die eine Vorkommenswahrscheinlichkeit nicht auszuschließen ist (z. B. Haselmaus)
Das Untersuchungsgebiet des LBP zum Ausbau der BAB 7 umfasst einen Korridor von 200 m Breite beidseitig des bestehenden Fahrbahnrandes. Zusätzlich wurde ein Bereich über die jeweiligen Anschlussstellen Kaltenkirchen und Bad Bramstedt hinaus erfasst, so dass insgesamt ca. 260 ha untersucht wurden.
Der gesamte Abschnitt befindet sich im Kreis Segeberg. Der südliche Teil mit einer Länge von etwa 3 km befindet sich im Naturraum der Hohen Geest, die insbesondere aus fluvioglazialen Ablagerungen des Warthe-Stadials aufgebaut ist.

Die Bedeutung des Gebietes für Amphibien im Allgemeinen und für streng geschützte Amphibienarten im Besonderen ist gering. Artenschutzrechtliche Verbote treten für diese Artengruppe nicht ein.

Im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebietes in Höhe des Forstes Clashorn und südlich daran angrenzend mit der Niederung der Schmalfelder Au konnten regional bedeutsame Reptilienlebensräume festgestellt werden in denen alle im Naturraum vorkommenden Reptilien vorhanden sind. Der südliche Verlauf der BAB 7 wies lokal bedeutsame Reptilienhabitate auf, die vor allem einen Biotopverbund für Reptilien gewährleisten. Artenschutzrechtlich relevante streng geschützte Reptilienarten wurden nicht nachgewiesen.

Für gefährdete Brutvogelarten hat das Untersuchungsgebiet nur eine geringe Bedeutung. Für 18 besonders geschützte Brutvogelarten konnte das eingriffsbedingte Eintreten von Verboten nach § 42 Abs.1 BNatSchG durch Revierverlust nicht ausgeschlossen.

Die Waldrandstrukturen und Autobahnböschungen in Höhe des Forstes Clashorn weisen für Fledermäuse eine lokale Bedeutung als Jagdhabitat auf. Gleiches gilt für einen degenerierten Moorbereich südlich der Schmalfelder Au auf der Westseite der Autobahn.

Die beidseitige Begehung des Korridors ergab keine Nachweise streng geschützter Nachtfalter oder Haselmäuse.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Biol. Jörg Roloff
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer


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Aktualisierung: 01.02.2010