Projektbeschreibungen 2002

FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art 6 (3) im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens für den Bau der B 207 n, Lübeck - Pogeez.

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 2001 - 2002.

Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens für die Verlegung und den Bau der B 207 n zwischen Lübeck St. Jürgen und Pogeez wurde die leguan gmbh im Februar 2002 damit beauftragt, eine Verträglichkeitsprüfung nach Art 6 (3) der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie in Verbindung mit § 34 BNatSchNeuregG zum einen für das seit August 2000 gemeldete Besondere Schutzgebiet (BSG) "Wulfsdorfer Heide" und zum anderen für ein hypothetisches Gebiet Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) durchzuführen.

Im Zuge der geplanten Maßnahme soll die Bundesstraße B 207 um ca. 3,5 km nach Westen an die Bahnlinie Lübeck - Büchen verlegt werden. Zwischen der jetzigen Trasse der B 207 und der Bahnlinie liegt das NATURA-2000-Gebiet "Wulfsdorfer Heide".

Gemäß Art. 6 (3) FFH-RL ist für Pläne oder Projekte, die sich zwar außerhalb eines nach der Vogelschutz-RL vorgeschlagenen bzw. ausgewiesenen Gebiets befinden, diese aber einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen können, eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. 7 FFH-RL gelten die Verpflichtungen des Art. 6 (2), (3) und (4) auch für die bereits nach der Vogelschutz-RL ausgewiesenen bzw. gemeldeten Gebiete.

Bei der Wulfsdorfer Heide (auch Grönauer Heide genannt) handelt es sich um eine etwa 198 ha große Fläche, die als ehemaliger Truppenübungsplatz nun als Übungsplatz für den Bundesgrenzschutz genutzt wird. Davon sind 189 ha als Besonderes Schutzgebiet (BSG) "Wulfsdorfer Heide" gemeldet. Das BSG ist deckungsgleich mit dem einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiet "Grönauer Heide".

Während sich die Prüfung, ob die geplante Maßnahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung des BSG führen wird, auf die in den Standard-Datenbögen angegebenen Schutz- und Erhaltungsziele stützte (vgl. Projekt 1103), mussten für die hypothetischen GGB eigens Grenzen sowie Schutz- und Erhaltungsziele entwickelt werden. Dies betraf ein hypothetisches GGB Wulfsdorfer Heide und ein hypothetisches GGB Söllbrock mit Blankensee für verschiedene Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-RL. Für das hypothetische GGB Wulfsdorfer Heide war weiterhin zu prüfen, ob und inwieweit die Populationen des Kammmolches als Art des Anhang II der FFH-RL eine Ausweisung als GGB indizierten. Für das BSG "Wulfsdorfer Heide" lagen aktuelle Erkenntnisse über das Vorkommen von Heidelerche und Neuntöter vor. Sperbergrasmücke und Brachpieper, die ebenfalls als Schutz- und Erhaltungsziel angegeben werden, wurden in den vorgenommenen Brutvogel-Erfassungen jedoch nicht nachgewiesen.

Die Prüfungen erfolgten nach den Vorgaben des Anhang III der FFH-RL. Neben der Prüfung auf Erheblichkeit der geplanten Maßnahme waren auch alle weiteren Pläne und Projekte, mit ihren Auswirkungen auf die jeweiligen Schutzgebiete im Rahmen einer kumulativen Prüfung i. S. d. Art. 6 (3) FFH-RL zu bewerten. Darüber hinaus wurden auch die Artenschutzaspekte des Art. 12 i. V. m. Anhang IV FFH-RL für Zauneidechse, Kammmolch, Knoblauchkröte, Moorfrosch, Laubfrosch, Kleiner Wasserfrosch sowie für sämtliche Fledermausarten berücksichtigt.

Zusammenfassend wurden für das BSG "Wulfsdorfer Heide" und das hypothetische GGB "Wulfsdorfer Heide" keine erheblichen Beeinträchtigungen durch die geplante Maßnahme festgestellt. Für das hypothetische GGB "Söllbrock mit Blankensee" wurde diese jedoch für Fledermäuse angenommen, wobei die Erheblichkeit durch verkehrsregulierende Maßnahmen vermindert werden kann.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 06.07.2006