Projektbeschreibungen 2010

Gutachterliche Stellungnahme zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage bei Voßmoor, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Naturschutzfachliche Bewertung in Hinblick auf den gesetzlichen Arten- und Biotopschutz

Gutachten in privatem Auftrag

Einleitung

In der Gemeinde Escheburg im Kreis Herzogtum-Lauenburg wurde die Errichtung eines Einfamilienhauses (EFH) mit Garage geplant.
Gegen dieses Vorhaben bestanden aus Sicht des Naturschutzes Bedenken.
Vor diesem Hintergrund wurde die leguan gmbh im Juni 2010 beauftragt, die genaue Eingriffsdimension hinsichtlich der etwaig betroffenen Biotope unter besonderer Berücksichtigung des gesetzlich geschützten Biotops und seines ggf. streng geschützten Arteninventars zu prüfen und zu bewerten sowie - falls erforderlich - Maßnahmen zum Schutz bzw. Ausgleich dieser aufzuzeigen.
Abbildung 1 gibt einen Überblick über das Untersuchungsgebiet. Abbildung 2 zeigt das gesetzlich geschützte Stillgewässer.



Abbildung 1: Untersuchungsgebiet mit mesophilem Grünland, links im Hintergrund eine markante Blutbuche





Abbildung 2: Gesetzlich geschütztes Stillgewässer im Südwesten des Untersuchungsgebietes

Ergebnisse

Innerhalb des untersuchten Grundstücks wurden 4 verschiedene Fundorte ausgewiesen, die 4 verschiedenen Biotoptypen nach der Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins zugewiesen wurden.

Es wurden 3 Amphibienarten nachgewiesen. Von 2 weiteren Arten war aufgrund der Verbreitungssituation und der Habitatausstattung auszugehen. 2 dieser Arten sind im Sinne des § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützt.

Streng geschützte Libellenarten konnten in der zweimaligen Begehung nicht nachgewiesen werden. Ein Vorkommen konnte aufgrund der Gewässerausstattung ausgeschlossen werden.

Zusammenfassung und Fazit

Erhebliche Beeinträchtigungen des gesetzlich geschützten Stillgewässers und seiner Uferbereiche konnten durch die Einhaltung eines möglichst großen Abstandes zum Gewässer ausgeschlossen werden.
Zugriffsverbote i. S. des § 44 (1) für die beiden streng geschützten Amphibienarten konnten in Verbindung mit § 44 (5) und unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen in Form eines temporären Amphibienzaunes ebenfalls ausgeschlossen werden.

Um eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme sicherzustellen, wurde zudem eine ökologische Baubegleitung empfohlen. Diese wurde durch die leguan gmbh erfolgreich durchgeführt.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks


Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich



Aktualisierung: 22.09.2010