Projektbeschreibungen 2012

Kiesabbau Hornbek


Gutachten im Auftrag der Otto Dörner Kies und Deponien GmbH & Co. KG

Im südöstlichen Bereich der Anschlussstelle (AS) Hornbek der BAB A 24 plant die Firma Dörner Kies und Deponien GmbH & Co. KG auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen die Gewinnung von Sand und Kies im Trockenabbau mit partiellem Nassabbau.
Die leguan gmbh wurde im März 2010 beauftragt, ausgewählte biologische Untersuchungen für dieses Abbauvorhaben durchzuführen, die als Grundlage für die Bewertung der mit dem Eingriff verbundenen Auswirkungen dienen sollten. Hierzu wurde ein Fachbeitrag Flora und Fauna erarbeitet, der die Ergebnisse der biologischen Untersuchungen darstellt und bewertet.
Ebenfalls bearbeitet wurden die Belange des strengen Artenschutzes in einem entsprechendem Artenschutbeitrag (ASB). Auf Grund der räumlichen Nähe zum Natura 2000-Gebiet DE 2429-353 "Kleinstmoore bei Hornbek" wurde zudem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) angefertigt.
Das Eingriffsgebiet selbst umfasst eine Fläche von etwa 30 ha. Es befindet sich in der Gemeinde Hornbek innerhalb des Kreises Herzogtum Lauenburg. Zur naturschutzfachlichen Beurteilung des Eingriffes sowie zur Beurteilung möglicher Wechselbeziehungen zur Umgebung, wurde das Untersuchungsgebiet auf 85 ha aufgeweitet.



Abbildung: Untersuchungs- und Eingriffsgebiet

Die wesentlichen Inhalte und die Ergebnisse der 3 angefertigten Gutachten werden nachfolgend dargestellt.

Fachbeitrag Flora und Fauna

Erfasst wurden Biotoptypen und Pflanzen der Roten Listen, Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen, Laufkäfer, Amphibien und Reptilien, Brutvögel sowie Fledermäuse. Innerhalb der Gruppe der Säugetiere wurde speziell auf Vorkommen der streng geschützten Haselmaus geachtet.

Biotoptypen und Pflanzen der Roten Liste
Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden 27 verschiedene Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen erfasst, von denen 6 gesetzlich geschützt sind.
Es wurden 37 Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Schleswig-Holstein bzw. der Bundesrepublik Deutschland - inklusive der Vorwarnlistenarten - nachgewiesen. 20 dieser Arten werden landesweit als mindestens gefährdet klassifiziert.
3 Arten gelten landesweit als stark gefährdet. Ihre Fundorte werden eingriffsbedingt nicht beeinträchtigt.

Wirbellose
Es wurden insgesamt 18 Heuschreckenarten im gesamten Untersuchungsgebiet gefunden. Von den nachgewiesenen Arten sind gemäß der Roten Liste Schleswig-Holsteins eine Art vom Aussterben bedroht, 4 stark gefährdet, eine gefährdet. Streng geschützte Spezies dieser Organismengruppe gehörten nicht zum Arteninventar.
Es wurden insgesamt 23 Tagfalter- und Widderchenarten nachgewiesen. Streng geschützte Spezies dieser Organismengruppe gehörten nicht zum Arteninventar.
Innerhalb des 85 ha großen Untersuchungsgebietes wurden 35 Laufkäferarten registriert. Es wurde eine stark gefährdete und 2 als gefährdet klassifizierte Arten dokumentiert. Streng geschützte Spezies dieser Organismengruppe gehörten nicht zum Arteninventar.

Amphibien
Im Untersuchungsgebiet wurden 4 Amphibienarten nachgewiesen. Darunter befinden sich 2 streng geschützte Arten. Die Laichgewässer der Arten sind durch das Vorhaben nicht betroffen.

Reptilien
Von den nachgewiesenen 3 Reptilienarten, gilt eine Art als streng geschützt.

Brutvögel
Im Untersuchungsgebiet wurden 47 Brutvogelarten mit 338 Brutpaaren nachgewiesen werden. Besonders hervorzuheben ist eine in Schleswig-Holstein vom Aussterben bedrohte Brutvogelart. Zudem sind 3 weitere Arten als gefährdet klassifiziert.

Fledermäuse und andere Säuger
Es wurden 8 Fledermausarten festgestellt. Alle heimischen Fledermausarten sind nach Anhang IV der FFH-RL streng geschützt. Nachweise anderer Säuger, speziell der Haselmaus, wurden nicht erbracht.

Artenschutzbeitrag

Im Artenschutzbeitrag (ASB) wurde geprüft, inwieweit das Vorhaben mit den Vorgaben des Artenschutzrechtes vereinbar ist. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften war zu prüfen, ob Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vorkommen von europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) potenziell von den Zugriffsverboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen sein könnten.

Die Auswahl der zu prüfenden Arten beruht auf den Erfassungsergebnissen, die im Fachbeitrag Flora und Fauna dargestellt sind. Besonderes Augenmerk galt den folgenden Artengruppen:
  • Europäische Vogelarten der V-RL
  • Reptilien des Anhangs IV der FFH-RL
  • Amphibien des Anhangs IV der FFH-RL
  • Säugetiere des Anhangs IV der FFH-RL
Für sämtliche übrigen Artengruppen bzw. Arten des Anhang IV der FFH-RL war eine vorhabensbezogene Relevanz bereits im Vorfeld mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Es lagen weder Nachweise aus den Erfassungen vor noch ergaben Recherchen Hinweise auf etwaige Vorkommen im Untersuchungsgebiet.
In einem weiteren Arbeitsschritt wurden aus den identifizierten Artengruppen die prüfrelevanten Arten selektiert.
In die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse wurden 2 streng geschützte Amphibienarten und eine streng geschützte Reptilienart eingestellt.
Zudem wurde das nachgewiesene avifaunistische Inventar des Untersuchungsgebietes in die Prüfung eingestellt.

Artenschutzrechtliche Konflikte, die nicht durch eine Bauzeitenregelung gelöst werden konnten, wurden ausschließlich für die streng geschützte Reptilienart und die vom Aussterben bedohte Brutvogelart, ermittelt. Für diese beiden Arten waren CEF-Maßnahmen umzusetzen. Eine für deren Umsetzung geeignete Fläche stand bereits zur Verfügung.
Unter Beachtung bauzeitlicher Regelungen und den anberaumten CEF-Maßnahmen konnten auch für diese beiden Arten erhebliche Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG sicher ausgeschlossen werden. Die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG war insofern nicht erforderlich.

FFH-VP für das Gebiet Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2429-353 Kleinstmoore bei Hornbek

Da aufgrund der räumlichen Nähe des geplanten Vorhabens zum GGB DE 2429-353 Kleinstmoore bei Hornbek, im Vorfeld Beeinträchtigungen durch den Abbau nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden konnten, war eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen.

Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen dieses Gebietes ist gemäß Art. 6 der FFH-RL i. V .m. § 34 BNatSchG zu prüfen.
Die gesetzlichen Grundlagen der FFH-Verträglichkeitsprüfung stellen § 25 LNatSchG und § 34 BNatSchG dar. Diese beziehen sich auf Art. 6 Abs. 3 und 4 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und Art. 5 79/409/EWG (Vogelschutz-Richtlinie, V-RL).
> Im Rahmen der durchgeführten FFH-VP konnten Beeinträchtigungen auf die für das GGB gemeldeten FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL und deren Erhaltungsziele mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Arten des Anhangs II der FFH-RL werden im Standarddatenbogen nicht aufgeführt.
Als sog. sonstige Art ist der Kranich für das Gebiet gemeldet. Für diese Art konnten Beeinträchtigungen ebenfalls mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.

Projektmitarbeit Fachbeitrag Flora und Fauna

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Biol. Jörg Roloff
Dipl.-Landschaftsökologin Nicole Janinhoff
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer

Projektmitarbeit ASB

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf

Projektmitarbeit FFH-VP

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf


Aktualisierung: 16.02.2015