Projektbeschreibungen 2000

FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 (3) FFH-RL ergänzend zur Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Herrenhafen

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 2000.

Die Combispeed Fachspedition für Containerverkehre GmbH plant den Bau eines Container-Terminals in Lübeck-Siems. Gemäß Art. 6 (3) Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) ist für Pläne oder Projekte, die sich zwar außerhalb der nach FFH-RL oder Vogelschutz-RL vorgeschlagenen bzw. ausgewiesenen Gebiete befinden, diese aber einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigen können, eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. 7 FFH-RL gelten die Verpflichtungen des Art. 6 (2), (3) und (4) auch für die bereits nach der Vogelschutz-RL ausgewiesenen bzw. vorgeschlagenen Gebiete.

Im Mai 2000 wurde die leguan gmbh damit beauftragt, eine Verträglichkeitsprüfung gemäß Art 6 (3) der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) durchzuführen. Hierzu war es nicht notwendig eigene Daten zu erheben, da das vorhandene Datenmaterial für eine Prüfung ausreichte. Östlich und westlich des geplanten Standortes befinden sich mehrere Gebiete, die in den Wirkungsbereich der Vogelschutz-Richtlinie (Vogelschutz-RL) bzw. der FFH-RL fallen. Im einzelnen sind dies folgende:

  • NSG "Dummersdorfer Ufer" (terrestrischer Teil)
  • Traveförde mit Dummersdorfer Ufer (aquatischer Teil) und Dassower See
  • NSG "Schellbruch"
  • "Lauerholz"
Bei der Betrachtung der einzelnen Gebiete ergab sich, dass der geplante Eingriff allenfalls Auswirkungen auf die Schutzziele des Gebiets "Traveförde mit Dummersdorfer Ufer (aquatischer Teil) und Dassower See" haben könnte. Die dort rastenden Tauchenten-Arten und Zwergsäger konnten auch in unmittelbarer Nähe des geplanten Container-Terminals in geringerer Anzahl beobachtet werden. Da mit dem Bau des Container-Terminals auch eine Gewässervertiefung geplant ist, muss von einer geringfügigen Verschlechterung des Nahrungspotenzials für diese Arten ausgegangen werden, die für sich genommen keinen erheblichen Eingriff darstellt. Ein Vergleich älterer Daten der Wasservogelbestände mit aktuellen Daten der Standardmeldebögen im Gebiet "Traveförde mit Dummersdorfer Ufer (aquatischer Teil) und Dassower See" ergab, dass Auswirkungen bisher durchgeführter Projekte nicht nachweisbar waren.

Daraus ergibt sich, dass auch bei einer kumulativen Betrachtung des Eingriffs im Zusammenwirken mit anderen bereits durchgeführten Projekten in der Summe keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Die geplanten Baumaßnahmen stellen somit keinen unzulässigen Eingriff dar.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 06.07.2006