Projektbeschreibungen 1999

Ausweisung und Bewertung der potenziellen Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie im Bereich der NSG "Wakenitz" und "Wakenitzniederung und Herrnburger Binnendüne" außerhalb der Feuchtwälder der Wakenitz-Niederung sowie des Untersuchungsgebietes zum LBP, BAB A 20 Lübeck - Rostock Teilstrecke 2: L 92 - L 02, Ergänzung zum LBP als Planfeststellungsunterlage

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 1998 - 1999.

Das Untersuchungsgebiet befindet sich südöstlich des Stadtbereiches von Lübeck im Naturraum des Lübecker Beckens. Es erstreckt sich auf den Bereich der beiden im Rechtsetzungsverfahren befindlichen Naturschutzgebiete (NSG) "Wakenitz" und "Wakenitzniederung und Herrnburger Binnendüne". Ausgenommen hiervon sind die Feuchtwälder der Wakenitz-Niederung (vgl. pflanzensoziologische und pedologische Kartierung) sowie das Untersuchungsgebiet des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) in dem eine Ausweisung und Bewertung der potenziellen Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie bereits erfolgte (vgl. Gutachten zu Anhang I und II der FFH-Richtlinie sowie zur Vogelschutz-Richtlinie).

Im Rahmen weiterer Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren zur BAB A 20, Teilstrecken 2a und 2b wurde zusätzlich zu den bereits durchgeführten botanischen, mykologischen und zoologischen Kartierungen eine Ausweisung und Bewertung der potenziellen Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG und 97/62/EG (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992 und 1997a) durchgeführt. Die potenziellen Lebensräume bzw. Lebensraumtypen der o. g. Richtlinien wurden festgestellt und gemäß den in Anhang III unter Phase 1A genannten ersten drei Teilkriterien bewertet.

Von den auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie konnten 4 potenziell in einem oder mehreren Biotopen im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Nur für den Lebensraumtyp 2330 (Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis) konnten nach erfolgter Repräsentativitätsprüfung 10 relevante Vorkommen im Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Eine Prüfung des nachgewiesenen Lebensraumtyps entsprechend den ersten drei Kriterien des Anhanges III der FFH-Richtlinie ergab eine erhebliche Bedeutung als Trockenrasenvorkommen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Tom Müller
Biol. Dirk-Uwe Piepenbrink

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Aktualisierung 08.07.2006