Projektbeschreibungen 2000

Die Bedeutung der Wakenitzniederung als Durchzugs- und Rastgebiet für Vögel - Untersuchung von Zug- und Rastvorkommen im Wakenitztal, BAB A 20 Lübeck - Rostock Teilstrecke 2b: B 207 - L 02, Ergänzung zum LBP als Planfeststellungsunterlage

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 1998 - 2000.

Das geplante Brückenbauwerk für die Querung der Wakenitz war im Rahmen der LBP zum Abschnitt 2 der BAB A 20 in Hinblick auf die möglichen Konflikte mit dem Vogelzug zu untersuchen.

Mit der Planung der Ostseeautobahn A 20 entsteht in Deutschland erstmals die Situation, dass eine küstennahe Hauptverkehrstrasse Zugwege und Zugrastgebiete von Vögeln mehrfach schneidet. Über die Auswirkung auf den Vogelzug einer derartigen Konstellation im Küstenbereich gab es bisher keine durch Felduntersuchungen gestützten Erkenntnisse. Eine Vorstudie der leguan gmbh, die auf der Auswertung vorhandener Daten beruhte, ergab Hinweise, dass das Wakenitztal für den Wegzug insbesondere der Singvögel als Zugschneise und Rastplatz von Bedeutung sein könnte.

Neben der generellen Bedeutung des Wakenitztals als Durchzugs- und Rastgebiet war die potenzielle Gefährdung der Zugvögel durch die geplante A 20-Trassenführung im Wakenitztal zu bewerten. Dieses setzte u. a. die Untersuchung von Überflughöhe und -richtung, Verhaltensmuster und Verweildauer der rastenden und durchziehenden Populationen voraus. Die Feldmethoden beschränkten sich aufgrund der Vielzahl zu klärender Fragen nicht allein auf die optische Erfassung des sichtbaren Zuges, sondern beinhaltete auch die Erfassung durch Fang mittels Netzen und individuelle Markierung der Individuen.

Um die potenzielle Gefährdung des Vogelzuggeschehens darzustellen, musste ein Ansatz gefunden werden, der von subjektiven Einflüssen weitgehend befreit ist. Hierzu wurde das Gefährdungspotenzial als mathematische Größe definiert und auf Grundlage der Kenngrößen bzw. Parameter Zughöhe, Zugrichtung und Individuenzahl (bzw. Truppgröße) berechnet und auf einer siebenstufigen Bewertungsskala von "ohne" bis "sehr starke" Gefährdung aufgetragen. Die Verweildauer rastender Individuen, die ebenfalls die Gefährdung beeinflusst, konnte nur für einen Teil der Arten mit der Fangerfassung im Uferwald ermittelt werden. Für Arten der offenen Flächen liegen entsprechende Daten aus der optischen Erfassung nicht vor. Aufgrund der methodisch ungleichen Voraussetzungen wurde die Verweildauer nicht in die Berechnung des Gefährdungspotentials mit einbezogen. Die Verweildauer sowie weitere Komponenten, die auf die Gefährdung Einfluss haben können, wurden verbal eingeschätzt.

Die Ergebnisse zeigten, dass das Wakenitztal keine Leitlinien-Funktion auf Zugvögel ausübt, aber eine Leitmarke für wenige Wasservogelarten zwischen örtlich getrennt liegenden Ruhe- und Nahrungsplätzen darstellt. Eine Bündelung verschiedener Zugwege im Bereich der Wakenitz konnte nicht festgestellt werden. Als Rastgebiet insbesondere für Kleinvögel ist die Wakenitz-Niederung im Vergleich zu anderen binnenländischen Rastgebieten qualitativ und quantitativ als bedeutend einzustufen. Die lineare Anordnung verschiedener Habitatstrukturen entlang des Verlaufs der Wakenitz bewirkt entsprechende Flugbewegungen hier über längere Zeit rastender Vogelarten während der Nahrungs- und Ruheplatzsuche.
Das Gefährdungspotenzial wurde sowohl für Arten und Artengruppen als auch für die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Biotopstrukturen dargestellt.

Die potenzielle Kollisions-Gefährdung des Vogelzuggeschehens durch Bau und prospektive Straßenverkehr der Bundesautobahn A 20 war insgesamt als "gering - mittel" zu bewerten. Diese Gefährdung bezieht sich vorwiegend auf die rastenden Kleinvogelpopulationen im Uferwald der Wakenitz in einem Höhenwall bis etwa 10 m. Die Gefährdung der nur überfliegenden Durchzügler war aufgrund von Zughöhen über 20 m und weitgehend trassenparalleler Zugrichtung insgesamt als "gering" zu bewerten.

Das in dieser Untersuchung dargestellte Gefährdungspotenzial wurde zunächst ohne Einbeziehung geplanter Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung (Schutzwände, Verwallung) ermittelt. Die Bewertung derartiger Maßnahmen wurde in einem weiteren Schritt vorgenommen. Diese Feldstudie stellt die Situation in einem "Status-quo-ante" dar. Die aufgrund der gewonnenen Daten getroffenen Aussagen und Schlussfolgerungen zu den potenziellen Auswirkungen sind deshalb zwangsläufig hypothetischer Natur. Eine entsprechende Prüfung ist durch die begleitende Fortsetzung der Untersuchungen als Monitoringprogramm während und nach der Bauphase dringend anzuraten.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 06.07.2006