Gutachterliche Stellungnahmen


Hierbei handelt es sich um ein Instrumentarium, das dazu dient, mit einem reduzierten Untersuchungsaufwand planungsrelevante Ergebnisse vor allem für kommunale Eingriffsplanungen zu erzeugen. Zur Erstellung einer Gutachterlichen Stellungnahme wird schematisch wie folgt vorgegangen:

  • Aufnahme und Bewertung des vorhandenen Bestandes
  • u. U. Aufnahme und Bewertung des potentiellen Bestandes
  • Aufnahme der gesetzlich geschützten Biotope
  • Aussagen über Eignung des Standortes für das entsprechende Projekt
  • Aussagen über eventuelle Beeinträchtigungen des Standortes durch das geplante Projekt
  • Aussagen über Ausgleich und Ersatz für die eventuellen Beeinträchtigungen
  • falls erforderlich auch die FFH-Verträglichkeitsprüfung

Die Arbeiten hierzu erfordern in der Regel ein bis zwei Geländetage und etwa die gleiche Zeit zur Auswertung. Üblicherweise sind Ergebnisse binnen einer Woche verfügbar. Diese Arbeiten können fast ganzjährig durchgeführt werden.
Die Anwendungsbereiche sind allerdings begrenzt. Grundsätzlich sind Gutachterliche Stellungnahmen nur für Fragestellungen brauchbar, bei denen trotz der kurzen Untersuchungszeit Ergebnisse erwartet werden können, die eine angemessene Grundlage für die zu treffenden Aussagen bieten. Nachstehend sind einige dieser Anwendungsbereiche dargestellt:
  • kommunale Bauvorhaben, z. B. Gewerbegebiete, Gebäudesanierungen, Neubauvorhaben
  • private bzw. privatwirtschaftliche Bauvorhaben
  • Voruntersuchungen für Standortfindungen, z. B. für Golfplätze
  • kleinere Naturschutzvorhaben

Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
  • relativ schnelle Verfügbarkeit von Ergebnissen
  • kostengünstige Alternative zu teuren Gutachten
  • bei kommunalen Verwaltungen und kommunalen politischen Gremien, z. B. Grünausschüssen, Ortsausschüssen, Gemeinderäten, oftmals anerkanntes Verfahren

Aber auch die Nachteile sollen hier genannt werden:
  • Anwendbarkeit nur für begrenzte Flächengrößen zwischen einigen ha und ca. 3 km²
  • Momentaufnahme, also keine Dokumentation einer Entwicklung
  • Nachweisbarkeit seltener Tier- und teilweise auch Pflanzen- oder Pilzarten ist nur begrenzt möglich und hängt erheblich vom Aufnahmezeitpunkt ab
  • komplexe Fragestellungen können nicht bearbeitet werden

Gerade der letzte Punkt bedeutet schließlich, dass für eine Vielzahl von Projekten Gutachterliche Stellungnahmen ausgeschlossen sind:
  • Umfangreiche Eingriffsplanungen, z. B. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP)
  • Artenschutz bzw. -hilfsprogramme
  • Biomonitoring
  • Landschaftspläne
  • Landschaftsrahmenpläne
  • Naturschutzkonzepte
  • Pflege- und Entwicklungskonzepte
  • Schutzgebietsausweisungen
  • Gewässerkundliche Fragestellungen

Trotz dieser Einschränkungen ist die Gutachterliche Stellungnahme gerade aufgrund der relativ geringen Kosten, aus eigener Erfahrung zwischen 0,05 und 0,3 % der Investitionssumme, ein probates Mittel, das häufig in kleineren Genehmigungsverfahren Anwendung findet. Durch die leguan gmbh wurden bereits ca. 40 solcher Stellungnahmen zu ganz unterschiedlichen Fragestellungen erarbeitet. Dies zeigt die vorhandene Erfahrung und auch die Akzeptanz dieses gutachterlichen Mittels.

Kostenkalkulation

Eine Kalkulationshilfe für die ungefähre Ermittlung der Aufwände halten wir zur Verfügung auf der Seite Risikoanalyse.

Wenn Sie wissen wollen, für welche Projekte im einzelnen bisher derartige Stellungnahmen angefertigt wurden, so wählen Sie bitte in der Suchmaske den Begriff Gutachterliche Stellungnahme aus. Sie erhalten dann eine vollständige Referenzliste.

Ansprechpartner für Gutachterliche Stellungnahmen sind Andreas Albig, Dr. Manfred Haacks und Rolf Peschel


Aktualisierung: 09.02.2006