Monitoringuntersuchungen



Die mehrjährige Überwachung von Lebensräumen, Pflanzen- und Tierarten dienen z. B. der Erfolgskontrolle von Maßnahmen des Naturschutzes. Im Rahmen der FFH-Richtlinie bzw. NATURA 2000 sind die Länder zu umfangreichen Monitoring-Untersuchungen des Erhaltungszustands der Arten und Lebensraumtypen gemeinschaftlichen Interesses verpflichtet.
Ein weiteres Einsatzfeld von Monitoring-Untersuchungen ist die Überwachung von Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen von Eingriffen sowie deren Ausgleich und Ersatz.
Unabhängig davon, ob Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes oder im Rahmen von Ausgleich und Ersatz begleitet werden, sollten die Ergebnisse - wenn nötig - eine Grundlage für eine Optimierung von Maßnahmen hinsichtlich des Entwicklungsziels darstellen.

Ansprechpartner für Monitoringuntersuchungen sind Andreas Albig und Dr. Manfred Haacks.


Aktualisierung: 11.12.2008