Projektbeschreibungen 2003

FFH-Vorprüfung und FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 des BNatSchG und § 20e des LNatSchG S-H für die Natura 2000-Gebiete "Wulfsdorfer Heide" und "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" im Rahmen der UVS zur 53. Flächennutzungsplanänderung "Bornkamp".

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck.

Im Rahmen der UVS zur 53. Flächennutzungsplanänderung "Bornkamp" wurde die leguan gmbh im Oktober 2003 damit beauftragt, nach Art. 6 (3) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) in Verbindung mit § 34 BNatSchG bzw. § 20e des LNatSchG S-H, für das gemeldete Besondere Schutzgebiet (BSG) "Wulfsdorfer Heide" eine FFH-Vorprüfung und für das vorgeschlagene Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchzuführen.
Für das GGB "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" war eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig, da u. a. eine potenzielle Beeinträchtigung der dortigen Kammmolch-Vorkommen nicht auszuschließen war.

Die "Wulfsdorfer Heide" ist ein Relikt einer ehemaligen typischen Ackerkulturlandschaft Schleswig-Holsteins. Reste des ehemals reichhaltigen Knicksystems sind hier noch vorhanden. Die Funde von stark eutrophierungsempfindlichen Pilzarten belegten einen geringen Nährstoffeintrag seit mindestens 50 Jahren. Aufgrund der Nährstoffarmut fanden sich in der Wulfsdorfer Heide gut ausgeprägte Trockenrasenflächen. Weiterhin war das Gebiet durch sehr kleinräumige Übergänge zwischen extrem trockenen und sehr feuchten Bereichen, wie z. B. zwischen Trockenrasen und Moorweihern, geprägt. Diese seltene Konstellation bedingte ein reichhaltiges Arteninventar. Die Nutzung des Geländes durch den Bundesgrenzschutz führte zur Entstehung von offenen Mineralbodenbereichen. Übergänge zu Waldformationen und sonnenexponierte Wälle sind ebenfalls vorhanden. Eine ähnliche Situation findet sich in der weiteren Umgebung nur in der Wakenitz-Niederung mit den östlich angrenzenden Trockenrasen des ehemaligen Grenzstreifens.

Insgesamt sollten primär folgende Arten bzw. ihre Lebensräume erhalten werden:

  • Brachpieper (Bruthabitate)
  • Heidelerche (Bruthabitate)
  • Neuntöter (Bruthabitate)
  • Sperbergrasmücke (Bruthabitate)
  • Ziegenmelker (Rasthabitate)

Es wurde nachgehend geprüft, ob die Bebauung "Bornkamp" zu Beeinträchtigungen dieser primären Erhaltungsziele des BSG "Wulfsdorfer Heide" (Brachpieper, Heidelerche, Neuntöter und Sperbergrasmücke) oder weiterer Vogelarten des Anhang I der Vogelschutz-RL führen könnte.

Folgende potenziellen Wirkungen der Bebauung "Bornkamp" wurden prognostiziert:
  • Stoffemissionen (baubedingt)
  • Visuelle und akustische Störungen von Tierlebensräumen (bau- und betriebsbedingt) durch eine potenzielle Zunahme von Spaziergängern sowie freilaufenden Hunden und Katzen
  • Zerschneidung von Lebensräumen (anlagebedingt)
  • Veränderungen der Standortverhältnisse (anlagebedingt)

Aufgrund der hohen Entfernung zum Schutzgebiet von etwa zwei Kilometern konnten Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele des BSG "Wulfsdorfer Heide" auch bei kumulativer Betrachtung mit anderen Plänen und Projekten ausgeschlossen werden.

Das Gebiet des GGB "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" weist eine Flächengröße von etwa 431 ha auf und umfasst zusätzlich zum BSG "Wulfsdorfer Heide" den nordwestlich der K 8 liegenden Bereich am Verkehrsübungsplatz, den östlich bis an die B 207 bzw. Groß Grönau reichenden Bereich sowie die südlich anschließenden Bereiche der Blankenseeniederung mit dem ursprünglich nährstoffarmen Blankensee und eine Tal-Vermoorung mit Resten alter Pfeifengraswiesen im Verlauf des Blankenseebaches.

Für die Verträglichkeitsprüfung relevante Daten zum GGB "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" und der Umgebung lagen aus vorhandenen Gutachten aus den Untersuchungen zur Bebauung Bornkamp, der BAB A20, B 207 n, Airport Business Park Blankensee, Hochschulstadtteil, Flughafen Blankensee u. a. vor. Die Datenlage war ausreichend, um potenzielle Beeinträchtigungen durch das Vorhaben auf das Erhaltungsziel des zur Meldung vorgeschlagenen GGB "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" zu prüfen.

Gemäß Standard-Datenbogen (Stand 04.07.2003) wurden explizit folgende Erhaltungsziele benannt:
  • Erhalt und Sicherung des Biotopkomplexes. Wichtig ist das Nebeneinander unterschiedlicher Sukzessionsstadien von genügend großen offenen Flächen bis zu Pionierformen des Eichen-Birkenwaldes. Offene und halboffene Heideflächen und Trockenrasen aller repräsentativen Standorte sind in angemessenem Verhältnis zu deren Sukzessionsstadien (z. B. typische Heidezyklen) zu erhalten,
  • Erhalt und langfristige Sicherung des Grundwasserhaushaltes,
  • Erhalt und Sicherung der oligotroph-mesotrophen Standortbedingungen des Blankensees und seiner besonderen Ufervegetation,
  • Erhalt des Moorwaldes am Blankensee,
  • Erhalt des Lebensraumtyps "Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen",
  • Erhalt und Sicherung ausreichender Laichgewässer und Landlebensräume der Kammmolch-Gesamtpopulation und
  • Erhalt und Sicherung der Wanderwege für die Amphibien zwischen den Gewässern und Landlebensräumen.

Aufgrund der relativ großen Entfernung der Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhang I und des Kammmolchs als Art des Anhang II der FFH-RL zum Vorhaben waren keine erheblichen Beeinträchtigungen i. S. d. FFH-RL auf das GGB zu erwarten.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 05.07.2006