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Projektbeschreibungen 2008Erweiterung Klinikum Itzehoe - Biologische Untersuchungen und naturschutzfachliche Bewertung des geplanten Vorhabens in Hinblick auf den ArtenschutzGutachten im Auftrag der Stadt Itzehoe.Das Klinikum Itzehoe plante eine Erweiterung von 4 bis 6 ha in dem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenem Waldbereich Hackstruck.
Im Mai 2007 wurde die leguan gmbh von der Stadt Itzehoe damit beauftragt, als Grundlage für die notwendigen Änderungen der städtischen Planungen faunistische und floristische Kartierungen durchzuführen. Hierzu waren vorhandene Biotopkartierungen zu aktualisieren, eine naturschutzfachliche Bewertung an Hand der floristischen und faunistischen Ausstattung vorzunehmen sowie die relevanten Belange des Artenschutzes für den Planungsraum zu ermitteln und zu prüfen.
Weitere potenziell relevante, europäisch streng geschützte Arten wurden entweder trotz gezielter Nachsuche nicht nachgewiesen bzw. wurden im Rahmen einer artspezifischen Potenzialanalyse ausgeschlossen. Eine weiterführende Betrachtung konnte daher entfallen. Für die Brutvögel wurden folgende artenschutzrechtlichen Konflikte zu prognostiziert. - Tötung und/oder Verletzung von Alt- und Jungvögeln sowie Zerstörung von Gelegen durch die Baufeldberäumung (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) - dauerhafter Habitatverlust durch Überbauung (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Das Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG kann über das Aussetzen der Baufeldräumung während der Brut- und Aufzuchtszeit zwischen März und Juli vermieden werden. Dauerhafte Habitatverluste durch Überbauung können kompensiert werden. Für die Fledermausfauna des Untersuchungsgebietes ist eine vorhabensbedingte Betroffenheit i. S. des Eintritts artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG auszuschließen. Eine projektbedingte Betroffenheit des Nachtkerzenschwärmers i. S. des Eintretens von Zugriffsverboten nach § 42 Abs. 1 BNatSchG ist durch die Privilegierung nach § 42 Abs. 5 BNatSchG für die Art auszuschließen. Grundsätzlich konnte das Eintreten von Verbotstatbeständen § 42 Abs. 1 BNatSchG durch Aussetzen der Baufeldräumung während der Brutzeit und durch Umsetzung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden. ProjektmitarbeitDipl.-Biol. Andreas AlbigDipl.-Ing. (FH) Holger Gruß Dipl.-Biol. Haiko Petersen Dipl.-Biol. Rolf Peschel Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich. Aktualisierung: 16.09.2010 |