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Referenzen 2004FFH-Verträglichkeitsprüfungen gemäß Art 6 (3) zu mehreren NATURA 2000-Gebieten im Rahmen geologischer Voruntersuchungen mit Baugrunduntersuchungen bzw. Kernbohrungen im aquatischen Bereich der Elbe im Zuge der Planung zur A20 Nord-West-Umfahrung Hamburg
Gutachten im Auftrag des Straßenbauamtes Itzehoe.
Solche spezifischen Erhaltungs- und Entwicklungsziele in Bezug auf die Vogelwelt wurden für den terrestrischen Vorland-Bereich nicht erarbeitet. Als übergeordnetes Ziel sollte zusätzlich die Kontinuität der Unterelbe als Vogellebensraum erhalten und entwickelt werden: Für die aquatischen Bereiche muss die Funktion als Nahrungshabitat Fisch verzehrender Möwen und Seeschwalben sowie für alle Wasservogelarten als sicherer Ruheplatz und als gefahrloser Wechselweg zwischen den verschiedenen Teilgebieten im Elbästuar erhalten bleiben. Nachfolgend werden die Brutvogelarten des BSG "Unterelbe bis Wedel" benannt, welche in Anhang I der Vogelschutz-RL geführt werden (nach KIFL 2002):
Darüber hinaus handelt es sich um ein sehr bedeutendes Rastgebiet u. a. für Gänse und Zwergschwäne. Neben Kurzbeschreibungen der Autökologie, Verbreitung und Vorkommen im Untersuchungsgebiet wurden für die einzelnen Arten ggf. auch funktionale Beziehungen zu anderen NATURA 2000-Gebieten berücksichtigt. Es erfolgten Beschreibungen des geplanten Vorhabens, die Wirkungen auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete (temporär und potenziell anhaltend) wurden prognostiziert sowie potenziell betroffene Arten ausgewiesen. Aufgrund der starken Nutzung des Deichs durch Spaziergänger im Bereich der geplanten Maßnahme konnte die Funktion als Brut-, Nahrungs-, Ruhe- oder Rasthabitat für Arten mit mittlerer oder hoher Störungsempfindlichkeit von vornherein als stark eingeschränkt gelten. Auf das gesamte BSG bezogen, war für keine der genannten Vogelarten von erheblichen Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben auszugehen. Lediglich für Fluss-, Küsten- und Zwergseeschwalbe sowie Schwarzkopfmöwe waren geringe Beeinträchtigungen zu erwarten, da eine gelegentliche Nutzung des betroffenen Bereichs als Nahrungshabitat nicht ausgeschlossen werden konnte. Alle übrigen im Gebiet vorkommenden Arten des Anhang I werden durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt. Zu diesem Zeitpunkt lagen keine Kenntnisse über weitere Pläne und Projekte vor, die potenziell kumulative Beeinträchtigungen zusammen mit den geplanten Baugrunduntersuchungen verursachen könnten. GGB "Unterelbe" Gemäß Kurzgutachten (NLÖ 2000) wurden explizit folgende Erhaltungsziele benannt:
Gemäß Kurzgutachten (NLÖ 2000) wurden für das GGB "Unterelbe" folgende Tier- und Pflanzenarten des Anhang II FFH-RL aufgeführt:
Das geplante Vorhaben wurde beschrieben und die Wirkungen auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete (temporär und potenziell anhaltend) prognostiziert sowie potenziell betroffene Arten ausgewiesen. An Wirkprozessen wurden "Schwebstofffrachten", "Geräuschemissionen" und "Lichtemissionen" als relevant eingestuft und für jedes der zuvor als relevantes Schutz- und Erhaltungsziel der aufgeführten Lebensraumtypen des Anhang I und Arten des Anhang II hinsichtlich seiner Auswirkungen abgeprüft. Beim Lebensraumtyp "Ästuarien" war zudem der lokal wirkende Prozess "Bohrkern" bedeutend und wurde daher ebenfalls untersucht. Die Prüfung ergab eine geringe Beeinträchtigung für den Lebensraumtyp 1130 "Ästuarien" durch den Wirkprozess "Bohrkern". Weiterhin wurden mögliche geringe Beeinträchtigungen für die Laichgebiete von Finte, Rapfen, Schlammpeitzger und möglicherweise des Nordseeschnäpels durch den Wirkprozess "Schwebstofffrachten" identifiziert. Diese sind sowohl für juvenile als auch adulte Tiere anzunehmen. Hinzu kommen geringe Beeinträchtigungen durch den Wirkprozess "Schwebstofffrachten" auf wandernde Fluss- und Meerneunaugen sowie Lachse. Geringe Beeinträchtigungen auf Finte, Rapfen, Schlammpeitzger, Lachs und Nordseeschnäpel durch den Wirkprozess "Lichtemissionen" konnten nicht ausgeschlossen werden. Dennoch führt das geplante Vorhaben insgesamt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen und relevanten Tierarten im GGB. Auch wenn aus naturschutzfachlicher Sicht eine ganzjährige Durchführung des Vorhabens möglich wäre, wurde vorgeschlagen, im aquatischen Bereich die Bohrtätigkeit in der Zeit von Januar bis März und Juli bis September durchzuführen. In diesem Bohrzeitraum würden sowohl die Laich- als auch Wanderungszeiten der betroffenen Fisch- und Rundmaularten - und zwar sowohl der adulten als auch jungen Tiere - ausgespart werden. Es handelt sich wiederum um eine reine Vorsichtsmaßnahme, da eine geringe Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden konnte. Recherchen ergaben, dass es Pläne zur geplanten Elbvertiefung sowie zur Erweiterung der Firma Steinbeis Temming Papier GmbH & Co in Glückstadt gibt. Beide Projekte werden jedoch vorraussichtlich erst im Jahr 2006 (Elbvertiefung) bzw. 2005/2006 (Erweiterung Papierfabrik) eine Relevanz entwickeln. Erst dann wird mit konkreten Baumaßnahmen zu rechnen sein. Zusammenfassend wurde mit dem Ausbleiben von kumulativ wirkenden Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele des GGB ausgegangen. Hier zitierte Literatur: KIFL (2002): A20-Nord-West-Umfahrung Hamburg.- Untersuchung zur Verträglichkeitsprüfung des Vorhabens gemäß Art 6, Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 19c BNatSchG. Elbquerungsstelle I im Bereich des Gebiets von Gemeinschaftlicher Bedeutung/pSCI DE2119-301 "Unterelbe" (FFH). Gutachten im Auftrag des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau. KIFL, COCHET CONSULT & TGP (2003a): Gutachten zum Leitfaden für Bundes-fernstraßen zum Ablauf der Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach §§ 34, 35 BNatSchG. (Stand 29.April 2003). Teil II: Kommentierte Mustergliederungen.- F.E. 02.221/2002 LR Entwicklung von Methodiken und Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richtlinien zu Vogelschutz- und FFH-Gebieten. KIFL, COCHET CONSULT & TGP (2003b): Gutachten zum Leitfaden für Bundes-fernstraßen zum Ablauf der Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach §§ 34, 35 BNatSchG. (Stand 29.April 2003). Teil III: Thematische Merkblätter.- F.E. 02.221/2002 LR Entwicklung von Methodiken und Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richtlinien zu Vogelschutz- und FFH-Gebieten. NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE, NLÖ (2000): Beschreibung der FFH-Gebietsvorschläge. FFH-Gebietsvorschlag 3: Unterelbe. Stand: März 2000. ProjektmitarbeitDipl.-Biol. Andreas AlbigDipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks Dipl.-Biol. Tom Müller Dipl.-Biol. Rolf Peschel Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich. Aktualisierung 05.07.2006 |