Projektbeschreibungen 2001
Verlegung und Neubau der B 207. Hansestadt Lübeck - Pogeez. Ausweisung und Bewertung der Beeinträchtigung der potenziellen Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie
Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck, 2001.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der Bundesstraße 207 im Bereich südlich von Lübeck wurde die leguan gmbh durch das Büro TGP, Lübeck, im August 2001 damit beauftragt, zusätzlich zu den bereits durchgeführten botanischen, mykologischen und zoologischen Kartierungen im Rahmen der Studien zur B 207n und BAB A 20 (von 1995, Projektnummer 601, Projektnummer 602), eine Ausweisung und Bewertung der Beeinträchtigungen der Vorkommen von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG und 97/62/EG (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992 und 1997a) durchzuführen. Zielsetzung war im gesamten Untersuchungsgebiet des Landschaftspflegerischen Begleitplanes inkl. des Bereiches des Blankensees und Teilen des ehem. Standortübungsplatzes "Wulfsdorfer Heide" des BGS die Vorkommen der Lebensraumtypen der o. g. Richtlinie festzustellen und gemäß den in Anhang III unter Phase 1A genannten Teilkriterien a und c auf ihre FFH-Relevanz zu bewerten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwieweit die entsprechenden Lebensräume im Zuge der Errichtung und des Betriebs der geplanten Trasse der B 207n im Bereich des Untersuchungsgebietes beeinträchtigt bzw. überbaut, und welche Bedeutung diese Eingriffsfolgen auf den Erhalt der betreffenden Bestände haben würden.
Aufgrund der Vergleichsdaten (geographische Verbreitung, das naturräumliche Potenzial, die Landschaftsstrukturen im Untersuchungsgebiet und vorliegende Biotoptypenkartierungen) wurden folgende potenzielle Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie im Untersuchungsgebiet erwartet: - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
- Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
- Natürliche eutrophe Seen mit Magnopotamion- oder Hydrocharition-Vegetation
- Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis
- Europäische trockene Heiden
- Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
- Extensive Mähwiesen der planaren bis submontanen Stufe
- Übergangs- und Schwingrasenmoore
- Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion)
- Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
- Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum)
- Alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen
Nach Bestimmung der potenziellen Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie erfolgte die Zuweisung der relevanten - im Untersuchungsgebiet vorgefundenen - Biotope bzw. Biotopkomplexe. So konnten nach der Bestandsprüfung verbliebene Biotope nur 6 Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie zugeordnet werden:- Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
- Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
- Europäische trockene Heiden
- Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
- Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
- Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
Ableitend aus der Erfassung und Zuordnung erfolgte die konkrete Zustandsbewertung und Prognosen für zu erwartende Beeinträchtigungen infolge eines Eingriffs für die betreffenden Biotope der einzelnen Lebensraumtypen.
Eine Prüfung der nachgewiesenen Lebensraumtypen bzw. der Biotope mit diesen Lebensräumen nach den Kriterien des Anhanges III der FFH-Richtlinie auf eine etwaige Eignung für die Ausweisung eines Schutzgebietes war nicht Teil der Auftragsstellung und wurde nicht vorgenommen. Die Prüfung im Rahmen dieses Gutachtens beschränkte sich somit ausschließlich auf die Abschätzung der durch den Bau und den Betrieb der geplanten Bundesstraßentrasse zu erwartenden Beeinträchtigungen auf die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vorkommen der Lebensraumtypen.
Projektmitarbeit
Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.
Aktualisierung 06.07.2006
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