Projektbeschreibungen 2012

Einschätzung Kiesgrube Brekendorf 2012-2013 - Biologische Einschätzung des Vorhabens zur Kompensation und Artenschutz

Holcim Beton und Zuschlagsstoffe GmbH, Hamburg.

Auf den im Rahmen des Kiesabbaus der Firma Holcim und Zuschlagsstoffe GmbH in Brekendorf entstandenen Flächen ist nach Beendigung des Abbaus die Installation einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) geplant.
Damit steht diese Fläche nicht weiter als Kompensationsfläche für den durch den Abbau entstandenen Eingriff zur Verfügung. Im Zuge der Eingriffsregelung war daher der zu leistende Kompensationsumfang für die vorgesehene Installation der PVA auf der Kiesabbaufläche zu ermitteln, damit dieser auf externen Flächen entsprechend umgesetzt werden kann.

Die leguan gmbh wurde im November 2012 beauftragt in der folgenden Vegetationsperiode, ausgewählte biologische Untersuchungen für dieses Vorhaben durchzuführen, die als Grundlage für die Bewertung der mit dem Eingriff durch den Bau der PVA verbundenen Auswirkungen dienen sollen. Gleichermaßen diente die Auswertung der biologischen Befunde der Optimierung der Vorhabensplanung, indem sensible, aus biologischer Sicht bedeutende Lebensräume aufgezeigt werden. So war es möglich, die Vorhabensplanung entsprechend anzupassen und derartige Bereiche von Eingriffen auszusparen.
Zudem lieferte die Befassung die Grundlage für die im Artenschutzbeitrag (ASB) zu berücksichtigenden Arten.


Fotos aus dem Untersuchungsgebiet (Fotos: R. Peschel)

Fachbeitrag Flora und Fauna

Biotoptypen
Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden 89 Fundorte ausgewiesen, die 52 verschiedenen Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen zugeordnet wurden (s. Abbildung 1).


Abbildung 1: Biotoptypen


Pflanzen der Roten Liste
Im Untersuchungsgebiet wurden 16 Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Schleswig-Holstein bzw. der Bundesrepublik Deutschland - inklusive der Vorwarnlistenarten - nachgewiesen.

Amphibien
Es wurden 8 Arten im Untersuchungsgebiet gefunden. Untersucht wurden 7 Gewässer. Unter den nachgewiesenen Arten befinden sich 4 streng geschützte Amphibien. Sie wurden im Artenschutzbeitrag (ASB) entsprechend berücksichtigt.

Reptilien
Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden keine Reptiliennachweise erbracht.

Tagfalter und Widderchen
Im Untersuchungsgebiet wurden 11 Arten der Artengruppe Tagfalter und Widderchen dokumentiert. Mit Ausnahme einer landesweit gefährdeten und bundesweit als Art der Vorwarnliste klassifizierten Art, waren die übrigen Arten in Schleswig-Holstein und Deutschland ungefährdet.

Laufkäfer
Es wurden 6 Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Es wurde eine landesweit stark gefährdete Art nachgewiesen. Die Art wird landesweit als extrem selten klassifiziert, für sie liegen in Schleswig-Holstein nur wenige Nachweise vor.

Libellen
Es wurden 15 Libellenarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Für Schleswig-Holstein sind Vorkommen von 65 Libellenarten bekannt. Mit 15 nachgewiesenen Libellenarten wurde nur knapp 1/4 der landesweiten Libellenfauna im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Seltene Arten oder Arten mit einem hohen Spezialisierungsgrad gehören nicht zum Artenspektrum der Libellenfauna im Untersuchungsgebiet.

Brutvögel
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 23 Brutvogelarten mit 52 Brutpaaren beobachtet. Bundes- oder landesweit gefährdete Arten wurden nicht nachgewiesen.

Rastvögel und Nahrungsgäste
Im Rahmen der Erfassungen wurden 6 Vogelarten als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet dokumentiert. Landesweit bedeutsame Rastvorkommen konnten für das Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden.

Artenschutzbeitrag (ASB)

Einleitung
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (FFH-RL), der für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 12. Dezember 2007 und dem Inkrafttreten des neuen BNatSchG am 01.03.2010 in nationales Recht umgesetzt wurde. Prüfgegenstand sind sämtliche Tier- und Pflanzenarten der Anhänge IVa bzw. IVb der FFH-RL, die gemäß § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG als streng geschützte Arten bezeichnet werden. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind darüber hinaus gemäß § 7 (2) Nr. 12 BNatSchG sämtliche natürlich vorkommende europäische Vogelarten im Sinne des Artikels I der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) prüfungsrelevant.
Gemäß der genannten gesetzlichen Vorschriften war zu prüfen, ob Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten des Anhang IV der FFH-RL bzw. von Vorkommen europäischer Vogelarten nach Art. 1 der V-RL von den Zugriffsverboten des § 44 (1) BNatSchG betroffen sein könnten und inwieweit das Vorhaben mit den Vorgaben des Artenschutzrechtes vereinbar ist.

Relevanzprüfung
Die Grundlage für die Auswahl der innerhalb des vorliegenden ASB relevanten Artengruppen bzw. Arten beruhte auf den Erfassungen und Recherchen, die im Rahmen des Fachbeitrags Flora und Fauna (s.o.) durchgeführt wurden. Zudem wurden beim LLUR biologische Daten der landesweiten Lanis-Datenbank abgefragt, ausgewertet und sofern relevant entsprechend berücksichtigt.
Als zu betrachtende Artengruppen wurden vorliegend identifiziert:
  • Amphibien des Anhangs IV der FFH-RL
  • Europäische Vogelarten der V-RL
Für die übrigen Artengruppen bzw. Arten des Anhang IV der FFH-RL konnte eine vorhabensbezogene Relevanz bereits im Vorfeld mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, so dass deren vertiefende Betrachtung entbehrlich war.

Ergebnis
Es konnte gezeigt werden, dass Zugriffsverbote durch die Umsetzung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen für die Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten der V-RL mit hinreichender Sicherheit auszuschließen waren. Zudem wurde die Notwendigkeit einer ökologischen Baubegleitung dargelegt.
Die zu prognostizierenden Konflikte, respektive Zugriffsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 BNatSchG konnten durch die Bauzeitenregelung gelöst werden.
Es wurden bei Umsetzung des vorgeschlagenen Eingriffsszenarios weder vorgezogene Ausgleichmaßnahmen im Sinne von CEF-Maßnahmen noch die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich. Eine Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen entfiel.

Projektmitarbeit

Fachbeitrag Flora und Fauna
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Jörg Roloff
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Landschaftsökologin Nicole Janinhoff
Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn
Dipl.-Biol. Dr. Jens Poschadel


ASB
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn


Aktualisierung: 11.02.2014