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Projektbeschreibungen 2012Einschätzung Kiesgrube Brekendorf 2012-2013 - Biologische Einschätzung des Vorhabens zur Kompensation und ArtenschutzHolcim Beton und Zuschlagsstoffe GmbH, Hamburg.
Auf den im Rahmen des Kiesabbaus der Firma Holcim und Zuschlagsstoffe GmbH in Brekendorf entstandenen Flächen ist nach Beendigung des Abbaus die Installation einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) geplant. Fachbeitrag Flora und FaunaBiotoptypenInnerhalb des Untersuchungsgebietes wurden 89 Fundorte ausgewiesen, die 52 verschiedenen Biotoptypen bzw. Biotoptypenkombinationen zugeordnet wurden (s. Abbildung 1). Abbildung 1: Biotoptypen Pflanzen der Roten Liste Im Untersuchungsgebiet wurden 16 Pflanzenarten der Roten Liste des Landes Schleswig-Holstein bzw. der Bundesrepublik Deutschland - inklusive der Vorwarnlistenarten - nachgewiesen. Amphibien Es wurden 8 Arten im Untersuchungsgebiet gefunden. Untersucht wurden 7 Gewässer. Unter den nachgewiesenen Arten befinden sich 4 streng geschützte Amphibien. Sie wurden im Artenschutzbeitrag (ASB) entsprechend berücksichtigt. Reptilien Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden keine Reptiliennachweise erbracht. Tagfalter und Widderchen Im Untersuchungsgebiet wurden 11 Arten der Artengruppe Tagfalter und Widderchen dokumentiert. Mit Ausnahme einer landesweit gefährdeten und bundesweit als Art der Vorwarnliste klassifizierten Art, waren die übrigen Arten in Schleswig-Holstein und Deutschland ungefährdet. Laufkäfer Es wurden 6 Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Es wurde eine landesweit stark gefährdete Art nachgewiesen. Die Art wird landesweit als extrem selten klassifiziert, für sie liegen in Schleswig-Holstein nur wenige Nachweise vor. Libellen Es wurden 15 Libellenarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Für Schleswig-Holstein sind Vorkommen von 65 Libellenarten bekannt. Mit 15 nachgewiesenen Libellenarten wurde nur knapp 1/4 der landesweiten Libellenfauna im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Seltene Arten oder Arten mit einem hohen Spezialisierungsgrad gehören nicht zum Artenspektrum der Libellenfauna im Untersuchungsgebiet. Brutvögel Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 23 Brutvogelarten mit 52 Brutpaaren beobachtet. Bundes- oder landesweit gefährdete Arten wurden nicht nachgewiesen. Rastvögel und Nahrungsgäste Im Rahmen der Erfassungen wurden 6 Vogelarten als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet dokumentiert. Landesweit bedeutsame Rastvorkommen konnten für das Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Artenschutzbeitrag (ASB)EinleitungDie Notwendigkeit zur Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung ergibt sich aus Art. 12 Abs. 1 der FFH-Richtlinie (FFH-RL), der für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 12. Dezember 2007 und dem Inkrafttreten des neuen BNatSchG am 01.03.2010 in nationales Recht umgesetzt wurde. Prüfgegenstand sind sämtliche Tier- und Pflanzenarten der Anhänge IVa bzw. IVb der FFH-RL, die gemäß § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG als streng geschützte Arten bezeichnet werden. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind darüber hinaus gemäß § 7 (2) Nr. 12 BNatSchG sämtliche natürlich vorkommende europäische Vogelarten im Sinne des Artikels I der Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) prüfungsrelevant. Gemäß der genannten gesetzlichen Vorschriften war zu prüfen, ob Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten des Anhang IV der FFH-RL bzw. von Vorkommen europäischer Vogelarten nach Art. 1 der V-RL von den Zugriffsverboten des § 44 (1) BNatSchG betroffen sein könnten und inwieweit das Vorhaben mit den Vorgaben des Artenschutzrechtes vereinbar ist. Relevanzprüfung Die Grundlage für die Auswahl der innerhalb des vorliegenden ASB relevanten Artengruppen bzw. Arten beruhte auf den Erfassungen und Recherchen, die im Rahmen des Fachbeitrags Flora und Fauna (s.o.) durchgeführt wurden. Zudem wurden beim LLUR biologische Daten der landesweiten Lanis-Datenbank abgefragt, ausgewertet und sofern relevant entsprechend berücksichtigt. Als zu betrachtende Artengruppen wurden vorliegend identifiziert:
Ergebnis Es konnte gezeigt werden, dass Zugriffsverbote durch die Umsetzung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen für die Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-RL und die Europäischen Vogelarten der V-RL mit hinreichender Sicherheit auszuschließen waren. Zudem wurde die Notwendigkeit einer ökologischen Baubegleitung dargelegt. Die zu prognostizierenden Konflikte, respektive Zugriffsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 BNatSchG konnten durch die Bauzeitenregelung gelöst werden. Es wurden bei Umsetzung des vorgeschlagenen Eingriffsszenarios weder vorgezogene Ausgleichmaßnahmen im Sinne von CEF-Maßnahmen noch die Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich. Eine Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen entfiel. ProjektmitarbeitFachbeitrag Flora und FaunaDipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks Dipl.-Biol. Dr. Gisela Bertram Dipl.-Biol. Rolf Peschel Dipl.-Biol. Jörg Roloff Dipl.-Biol. Tom Müller Dipl.-Landschaftsökologin Nicole Janinhoff Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn Dipl.-Biol. Dr. Jens Poschadel ASB Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks Dipl.-Biol. Rolf Peschel Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn Aktualisierung: 11.02.2014 |