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Projektbeschreibungen 2012-2013Neubau der BAB A 25 / B 5 Ortsumfahrung Geesthacht - Artenschutz und Natura 2000im Auftrag von BBL, Hamburg.Einleitung und Anlass Das Vorhaben BAB A 25 / B 5 Ortsumgehung (OU) Geesthacht umfasst den Neubau der BAB A 25 / B 5 zwischen der BAB A 25 westlich Geesthacht und der bestehenden B 5 bei Grünhof mit einer Gesamtlänge von ca. 10 km. Der Bereich bis zur B 404 Ost (AS Geesthacht Nord) wird als BAB A 25, der Bereich westlich der AS Geesthacht Nord als B 5 gewidmet. Träger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland, Vorhabensträger als Auftragsverwaltung ist der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig Holstein, die Planungen werden von der Niederlassung Lübeck betrieben. Abbildung1 : Untersuchungsgebiet Im Rahmen dieses Projektes war die leguan gmbh für die Bearbeitung der Belange von Natura 2000 und den Artenschutz zuständig. Natura 2000 Gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG ist der Vorhabensträger verpflichtet, eine Überprüfung des Projektes auf Verträglichkeit hinsichtlich der Erhaltungsziele eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder EU-Vogelschutzgebietes durchzuführen. Dabei ist die Relevanz der von dem Vorhaben ausgehenden Auswirkungen auf die für seine Erhaltungsziele und seinen Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebietes zu untersuchen. Für die 4 nachstehend genannten Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB):
Abbildung 2: Karte zum GGB DE 2527-391 und Karte zum GGB DE 2527-303 Im Ergebnis der durchgeführten Prüfungen wurden keine Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele durch das geplante Vorhaben festgestellt. Artenschutz Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wurde geprüft, ob durch die Planung geschützte Tier- und Pflanzenarten im Sinne einer Auslösung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen sein könnten. Die Auswahl der prüfrelevanten Arten, die einer vertieften Prüfung unterzogen wurden, erfolgte mit Hilfe einer umfangreichen Relevanzprüfung. Grundlage dieser Relevanzprüfung waren einerseits eigene Untersuchungen der leguan gmbh, andererseits Untersuchungen anderer Gutachterbüros. Zudem wurde die aktuelle einschlägige Literatur, wie etwa spezielle Verbreitungsatlanten ausgewertet. Die Bearbeitung erfolgte - unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage - nach den Vorgaben der aktualisierten Arbeitshilfe des LBV-SH vom Januar 2013 zur Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung. Weiterhin fanden die herausgegebenen Arbeitshilfen "Vögel und Straßenverkehr" aus dem jahr 2010 sowie die Arbeitshilfe aus Schleswig-Holstein: "Fledermäuse und Straßenbau" des LBV-SH aus dem Jahr 2011 Anwendung. Im Laufe der artenschutzfachlichen Prüfung wurden für einige Arten Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG aufgezeigt. Durch die Umsetzung entsprechender konzeptionell, zeitlich und räumlich abgestimmter Maßnahmen konnte der Eintritt artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG vermieden werden. Für keine der betroffenen artenschutzrechtlich relevanten Arten ist daher die Beantragung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig. ProjektmitarbeitDipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred HaacksDipl.-Biol. Rolf Peschel Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer Aktualisierung: 20.11.2013 |