Projektbeschreibungen 2011

Nahversorgungszentrum - Teterow, Gutachterliche Stellungnahme des Vorhabens im Hinblick auf den Artenschutz gemäß § 44 (1) BNatSchG

Gutachten im Auftrag der PEDON Immobilien GmbH, Hamburg

Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben "Nahversorgungszentrum (NVZ) - Teterow" in Teterow im Landkreis Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) konnten im Vorfeld artenschutzfachliche Konflikte nach § 44 (1) BNatSchG für Fledermäuse und Gebäude bewohnende Vogelarten nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Aus diesem Grund wurde die leguan gmbh im März 2011 beauftragt, entsprechende Untersuchungen für diese beiden Artengruppen durchzuführen.
Für alle anderen streng geschützte Arten bzw. Artengruppen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie konnten bereits im Vorwege artenschutzfachliche Konflikte infolge einer nicht vorhandenen Habitateignung mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.

Das Gelände mit den betreffenden Gebäuden wurde im März 2011 durch einen Mitarbeiter der leguan gmbh untersucht.

Es wurden weder Vorkommen von Fledermäusen festgestellt, noch ergaben sich Hinweise auf eine Nutzung durch Fledermäuse. Artenschutzfachliche Konflikte nach § 44 (1) BNatSchG für Fledermäuse waren deshalb auszuschließen.

Analoges galt für gebäudebewohnende Vogelarten. Es konnten weder Nester noch sonstige Hinweise auf eine rezente Nutzung dokumentiert werden.
Zudem wurden keine Einflugmöglichkeiten festgestellt. Artenschutzfachliche Konflikte nach § 44 (1) BNatSchG für Vogelarten der Gebäude waren deshalb ebenfalls auszuschließen.

Artenschutzfachliche Bedenken standen der Realisierung des Vorhabens nicht entgegen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Biol. Haiko Petersen


Aktualisierung: 18.02.2013