Projektbeschreibungen 2008

Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung zur geplanten Erweiterung des Sandabbaus und Verfüllung der Erweiterungsfläche in Nützen

Gutachten im Auftrag von Richard Möller, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Wedel.

Die Otto Dörner Kies + Deponien GmbH & Co. KG plante in der Gemeinde Nützen innerhalb des Landkreises Segeberg auf der Fläche des ehemaligen Wandelementewerkes sowie den angrenzenden Flächen, Sand im Trockenabbauverfahren abzubauen und durch Verfüllung das ursprüngliche Geländerelief annähernd wieder herzustellen.
Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden innerhalb der hiermit vorgelegten Artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung die relevanten Belange des Artenschutzes für das geplante Vorhaben ermittelt und geprüft.
Es war zu klären, inwieweit das geplante Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen relevanter Arten(-gruppen) und damit zu Verbotstatbeständen nach nationalem und europäischem Recht führen kann.

Aufgrund des Sandabbaus befinden sich innerhalb des Untersuchungsgebietes verschieden ausgeprägte Stillgewässer in unterschiedlicher Sukzession mit Röhrichtvegetation und Wasserpflanzen. Je nach Alter und Nutzung haben sich in den Randbereichen teilweise Feuchtgebüschgruppen entwickelt.
Der Abbau bedingt teilweise großflächige Freilegungen mineralischen Materials, wodurch stellenweise vegetationsfreie Bereiche bzw. initiale Besiedlungsstellen entstanden sind bzw. entstehen.
Aufgrund der Abgrabungen sind vielfach sonnenexponierte Hangflächen mit freiem mineralischem Grund oder ruderale Fluren zu finden. Die Abraumhalden sind überwiegend mit Ruderalfluren bestanden, auf denen sich zum Teil schon Pioniergehölze entwickelt haben.
Das Untersuchungsgebiet ist Teil des Norddeutschen Tieflandes und liegt westlich der Stadt Kaltenkirchen bzw. südlich von Lentföhrden. Es gehört damit zum Naturraum der Barmstedt-Kisdorfer Geest.

Im Rahmen der vorliegenden artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung wurden Erfassungen der Brutvögel, der Amphibien und Reptilien durchgeführt. Vorkommen der Haselmaus und des Nachtkerzenschwärmers als streng geschützte Nachtfalterart wurden abgeschätzt. Darüber hinaus wurden Daten zum Vorkommen streng geschützter Arten beim LANU angefragt.

Brutvögel
Festgestellt wurden revieranzeigende Männchen von insgesamt 21 Brutvogelarten und 85 Brutpaaren. Einzige Relevanz aufgrund der Beseitigung von zwei Bruthabitaten entwickelte dabei der Neuntöter. Durch das Vorhandensein geeigneter Strukturen im unmittelbaren Umfeld, die Anpassungsfähigkeit der Art und nicht zuletzt Populationsschwankungen konnten Zugriffsverbote gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ausgeschlossen werden.
Für weitere Arten konnten aufgrund nicht vorhandener Gefährdung bzw. ihres Fehlens im unmittelbaren Eingriffsbereich Zugriffsverbote ausgeschlossen werden.

Amphibien
Es wurde von Vorkommen der streng geschützten Arten Moorfrosch, Knoblauchkröte und Kreuzkröte ausgegangen, wenngleich bei den Begehungen lediglich die Knoblauchkröte nachgewiesen wurde.
Mögliche Verbotstatbestände, die sich durch die Beseitigung von Gewässern bzw. teilweise Inanspruchnahme von weiteren terrestrischen Teillebensräumen ergeben hätten könnten, wurden nicht als Verbot auslösend angesehen, wenn entsprechende Maßnahmen zur Minderung bzw. Vermeidung solcher verbotsauslösenden Tätigkeiten getroffen werden konnten. Hierzu wurden zeitliche Beschränkungen ebenso vorgeschlagen wie die Schaffung von weiteren Gewässerhabitaten. Die beiden Arten Knoblauch- und Kreuzkröte sind gerade in Schleswig-Holstein an den Sekundärlebensraum Kiesgrube gut angepasst und besiedeln solche Strukturen nachweislich sehr schnell. Die Erhaltungszustände beider Arten werden durch die geplanten Eingriffe nicht negativ beeinflusst.
Mögliche Vorkommen des Moorfrosches beschränken sich auf 1 Laichgewässer nördlich des Bearbeitungsgebietes. Nachweise konnten 2008 jedoch nicht erbracht werden, was mit dem späten Beauftragungstermin in Zusammenhang stand. Terrestrische Lebensräume sind nicht betroffen, da die Art außerhalb der Laichzeit andere Lebensräume als den Eingriffsbereich nutzt.

Weitere streng geschützte Arten
Lediglich Vorkommen der Haselmaus waren nicht gänzlich auszuschließen, aber auch damals nicht verifizierbar. Es wurde daher vorgeschlagen, unmittelbar vor Flächeninanspruchnahme eine Nachsuche durchzuführen und ggf. Tiere umzusetzen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Gisela Bertram
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer


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Aktualisierung: 24.09.2010