Projektbeschreibungen 2013
Erweiterung des LIDL-Logistikzentrums in Siek im Kreis Stormarn, Gutachterliche Stellungnahme des Vorhabens im Hinblick auf den gesetzlichen Artenschutz gemäß § 44 (1) BNatSchG
Im Auftrag: Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung, 22767 Hamburg.
Im Zuge der geplanten Erweiterung des LIDL-Logistikzentrums in der Gemeinde Siek (s. Abbildung), war zu prüfen, inwieweit durch die damit verbundene Entfernung von Gehölzen Zugriffsverbote des § 44 (1) BNatSchG dem Vorhaben entgegenstehen und wie diese ggf. zu verhindern sind.
Abbildung: Lage des Gebietes
Im Fokus der Befassung standen Brutvögel. Zudem wurde bei der Ortsbegehung im März 2013 geprüft, inwieweit die Bäume eine Eignung für baumhöhlenbewohnende Fledermausarten aufweisen.
Der geplante Eingriff führt zu einem Verlust der Lebensstätten i. S. d. § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG, der durch die Schaffung adäquater Ersatzhabitate zu kompensieren war. Da es sich bei den prüfrelevanten betroffenen Brutvogelarten um ungefährdete Arten mit landesweit günstigem Erhaltungszustand handelt, war ein zeitlicher Verzug der zu realisierenden Kompensationsmaßnahmen tolerabel.
Als Ausgleich für den partiellen Verlust des Knicks wurde die Neuanpflanzung eines Knicks in räumlichen Zusammenhang vorgesehen. Somit kam es in Verbindung mit § 44 (5) BNatSchG nicht zum Eintritt des Zugriffsverbots gemäß § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG.
Abschließend konnten Zugriffsverbote nach § 44 (1) Nr. 1 - 3 BNatSchG für die Brutvogelarten der Gilde der Gebüsche und Gehölze bei Berücksichtigung der ausgewählter Maßnahmen (Neuanlage Knick, Berücksichtigung von Fällzeiten außerhalb der Brutperiode der relevanten Brutvogelarten) ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme von den Zugriffsverboten § 44 (1) Nr. 1 - 3 BNatSchG nach § 45 (7) BNatSchG wurde nicht erforderlich.
Projektmitarbeit
Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Aktualisierung: 25.11.2013
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