Projektbeschreibungen 2008

Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung, FFH-Verträglichkeitsprüfung für das EU-Vogelschutzgebiet "Sachsenwald-Gebiet" (2428-492) und FFH-Verträglichkeitsvorprüfung für FFH-Gebiet DE 2428-393 "Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au" zum geplanten Hochseilgarten Sachsenwald

Gutachten im Auftrag der ARBOR Hochseilgarten und Bewegungspark GmbH, 21521 Aumühle.


Einleitung

Die ARBOR Hochseilgarten und Bewegungspark GmbH plante die Errichtung eines Hochseilgartens im zentralen Bereich des Sachsenwaldes.
Der Sachsenwald ist ein geschlossenes Waldgebiet und befindet sich ca. 20 km östlich von Hamburg im Kreis Herzogtum Lauenburg. Mit einer Gesamtfläche von ca. 70 km² und einer Kombination aus Laub- und Mischwäldern ist es das größte geschlossene Waldgebiet in Schleswig-Holstein.
Durch seine räumliche Nähe zu Hamburg kommt dem Sachsenwald eine große Bedeutung als Naherholungsgebiet zu.
Die Errichtung des Hochseilgartens sieht einen Parcours aus Seilen verschiedener Höhe zwischen den Baumstämmen bis zu einer maximalen Bauhöhe von 14 m über Geländeoberfläche vor.
Der Hochseilgarten ergänzt die vorhandene Infrastruktur des Erholungstourismus der Ortschaften Aumühle und Friedrichsruh, deren angrenzende Gebiete bereits zur Naherholung genutzt werden.
Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden innerhalb der Artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung die relevanten Belange des Artenschutzes für das geplante Vorhaben ermittelt und geprüft.
Es war zu klären, inwieweit das geplante Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen relevanter Arten(-gruppen) und damit zu Verbotstatbeständen nach nationalem und europäischem Recht führen konnte.

Auf Grund der Lage des geplanten Vorhabens innerhalb des Besonderen Schutzgebiets (BSG) DE 2428-492 "Sachsenwald-Gebiet" (EU-Vogelschutzgebiet) und der räumlichen Nähe zum Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) DE 2428-393 "Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au" (FFH-Gebiet) wurden zudem eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung nach Art. 6 (3) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) in Verbindung mit § 34 BNatSchG bzw. § 30 (1) des LNatSchG S-H durchgeführt.

Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung zum geplanten Hochseilgarten Sachsenwald - Biologische Untersuchungen

Zur Abschätzung des Vorkommens artenschutzrechtlich relevanter Tier- und Pflanzenarten wurden insgesamt 3 Begehungen des Vorhabensgebietes im Juli 2008 durchgeführt. Da es für eine vollständige Erfassung, insbesondere der Brutvögel, zu spät war, dienten die Begehungen vordringlich einer fundierten Potenzialabschätzung.

Fledermäuse
An streng geschützten Fledermausarten wurden Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Breitflügelmaus (Eptesicus serotinus), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) und Fransenfledermaus (Myotis natteri) nachgewiesen, die das Vorhabensgebiet als Jagdrevier nutzen, zudem war das Vorkommen von Braunem Langohr (Plecotus auritus), Kleiner und Großer Bartfledermaus (Myotis mystacinus und M. brandtii), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Kleinem Abendsegler (Nyctalus leisleri) und der Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) möglich bzw. wahrscheinlich.
Es wurden jedoch innerhalb des Vorhabensgebietes keine Quartiere festgestellt, so dass das Gebiet lediglich als Jagdhabitat mit nicht essentieller Bedeutung fungiert. Verbotstatbestände des § 42 (1) Nr. 1 BNatSchG (Tötungsverbot) bzw. § 42 (1) Nr. 3 BNatSchG (Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten) konnten ausgeschlossen werden. Störungen im Sinne des § 42 (1) Nr. 2 BNatSchG konnten hingegen nicht ausgeschlossen werden. Diese würden jedoch nicht zu einer Verschlechterung des als günstig eingestuften Erhaltungszustandes der Populationen der nachgewiesenen Fledermausarten führen, so dass keine artenschutzrechtlichen Widerstände erkennbar waren.

Brutvögel
In der Potenzialabschätzung wurde von 20 Brutvogelarten und insgesamt 34 Brutpaaren ausgegangen. Aufgrund der zu erwartenden Geräuschemis-sionen wurd im Rahmen eines worst-case-szenarios vom Verlust von insgesamt 9 Brutpaaren von 8 Brutvögeln ausgegangen.
Zur Verhinderung des Vorliegens von Verbotstatbeständen i. S. d. § 42 (1) Nr. 3 BNatSchG wurde eine Kompensation durch das Aufhängen einer entsprechenden Zahl von Nistkästen in weniger frequentierten Bereichen des Vorhabensgebietes vorgeschlagen.

weitere Arten
Andere artenschutzrechtlich relevante Arten bzw. Artengruppen wurden nicht nachgewiesen bzw. konnte deren Vorkommen ausgeschlossen werden.

Projektmitarbeit Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Ing. (FH) Christian Rosemeyer

FFH-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG nach Art. 6 (3) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Verbindung mit § 34 Bundesnaturschutzgesetz und § 30 (1) Landesnaturschutzgesetz für das Besondere Schutzgebiet (EU-Vogelschutzgebiet) "Sachsenwald-Gebiet" (2428-492)

Auf Grund der Lage des geplanten Vorhabens innerhalb des Besonderen Schutzgebiets (BSG) DE-2428-492 "Sachsenwald-Gebiet" (EU-Vogelschutzgebiet) und der eventuell auftretenden Beeinträchtigungen von Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie wurde die leguan gmbh im Juli 2008 beauftragt eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 (3) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) in Verbindung mit § 34 BNatSchG bzw. § 30 (1) des LNatSchG S-H für das besondere Schutzgebiet durchzuführen.
Die Fläche des geplanten Hochseilgartens liegt im südlichen Teil des Sachsenwaldes und somit innerhalb des BSG "Sachsenwald-Gebiet".
Die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes beziehen sich auf die Erhaltung der 12 im Gebiet vorkommenden Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie sowie weiterer 4 Arten mit Bedeutung für das Gebiet und ihrer Lebensräume.
Im Umkreis von 100 m um die Fläche des geplanten Hochseilgartens konnte eine Vogelart nach Anhang I der VSchRL beobachtet werden. Bei der Art handelt es sich um den Mittelspecht (Dendrocopos medius), der mit 134 Brutpaaren eine stabile Population im Sachsenwald-Gebiet aufweist.
Als Wirkfaktoren, die für Vogelarten nach Anhang I relevant sein könnten, wurden akustische und optische Immissionen ausgemacht, die während der Bauzeit und des Betriebs auftreten können.

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass das Vogelschutzgebiet durch das Vorhaben nicht erheblich im Sinne der EU-Vogelschutz-Richtlinie beeinträchtigt wird.
Allenfalls für eins von insgesamt 134 Brutpaaren des Mittelspechtes können geringe Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Ein Planungshindernis ergibt sich daraus jedoch nicht.

Projektmitarbeit FFH-VP BSG Sachsenwald-Gebiet

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl. Landschaftsökologin Bianca Hellebusch

FFH-VERTRÄGLICHKEITSVORPRÜFUNG nach Art. 6 (3) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Verbindung mit § 34 Bundesnaturschutzgesetz und § 30 (1) Landesnaturschutzgesetz für das FFH-Gebiet DE 2428-393 "Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au"

Auf Grund der räumlichen Nähe des geplanten Vorhabens zu dem NATURA 2000-Gebiet 2428-393 "Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au" (FFH-Gebiet) ist eine FFH-Vorprüfung nach Art. 6 (3) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) in Verbindung mit § 34 BNatSchG bzw. § 30 (1) des LNatSchG S-H für das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) erforderlich.
Die Wirkzonen des Vorhabens reichen durch Lärmimmissionen und Veränderungen der landschaftlichen Struktur auch in das GGB hinein. Bei den Lebensräumen handelt es sich um Wälder, die gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie dem LRT Hainsimsen-Buchenwald (FFH-LRT 9110) zugeordnet werden konnten. Für diese Flächen kommt es zu keinerlei Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele durch die Errichtung des Hochseilgartens.
Für die im GGB vorkommende Art besonderer Bedeutung des Anhangs II der FFH-RL, dem Kammmolch, kommt es ebenfalls zu keiner Beeinträchtigung der Lebensräume und Erhaltungsziele.
Nach dieser Prüfung sind durch das geplante Vorhaben keine Beeinträchtigungen im Sinne der FFH-Richtlinie auf das GGB zu erwarten.
Eine weiterführende Betrachtung im Rahmen einer FFH-VP war nicht erforderlich.


Projektmitarbeit FFH-VVP GGB Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au

Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl. Landschaftsökologin Bianca Hellebusch


Projektverzeichnis auf dem leguan-Server - Zugang nur mit Berechtigung möglich

Aktualisierung 15.09.2010