Projektbeschreibungen 2010

Gutachterliche Stellungnahme zu einem geplanten Gebäudeabriss und Gehölzrodungen auf dem Grundstück Coriansberg 25, Itzehoe, Naturschutzfachliche Bewertung im Hinblick auf den gesetzlichen Artenschutz

Gutachten im Auftrag der Stadt Itzehoe

Einleitung

Das Grundstück Coriansberg 25 in Itzehoe, das teilweise versiegelt ist und ein eingeschossiges Flachdachgebäude (siehe Abbildung) aufweist, wurde als Supermarkt mit Parkplatz genutzt und steht seit mehreren Jahren leer.




Abbildung: Untersuchungsgebiet

Bevor das Grundstück einer anderen Nutzung zugeführt wird, soll das Gebäude abgerissen und die Gehölzvegetation gerodet werden.
Von der UNB wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass insbesondere geprüft werden muss, ob Fledermäuse oder die Haselmaus auf dem Gelände vorkommen, bevor eine Genehmigung für die geplanten Maßnahmen erteilt werden kann.
Im August 2010 wurde die leguan gmbh von der Stadt Itzehoe damit beauftragt das Grundstück Coriansberg 25 in Itzehoe auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten hin zu prüfen und mögliche artenschutzrechtliche Konflikte hinsichtlich § 44 BNatSchG aufzuzeigen.

Zusammenfassung und Fazit

Es wurde ausschließlich ein Potenzial für Vorkommen ubiquitärer frei in Gehölzen oder an Gebäuden brütenden Vogelarten der Siedlungsräume und eine geringe potenzielle Eignung als Jagdhabitat für Fledermäuse festgestellt. Quartiere von Fledermäusen waren auf dem Grundstück nicht vorhanden. Das Vorkommen weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten war auszuschließen.
Die Zerstörung bzw. Tötung von Gelegen und Jungvögeln kann durch das Aussetzen der Arbeiten während der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen Mitte März und Juli vermieden werden. Durch Einhaltung dieser zeitlichen Einschränkungen konnte das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG durch die geplanten Maßnahmen vermieden werden.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Biol. Haiko Petersen
Dipl.-Ing. Gerrit Werhahn


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Aktualisierung: 22.09.2010