Projektbeschreibungen 2005

FFH-Vorprüfung im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 4 zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums im Stadtteil Friedrichsberg/Schleswig

Gutachten im Auftrag von Frank Springer, Freier Landschaftsarchitekt, Busdorf.

Für die Errichtung eines Nahversorgungscenters mit Anbindung an den historischen Ortskern von Friedrichsberg/Schleswig sollen etwa 3.500 qm Verkaufsflächen sowie Zufahrten und Parkplätze geschaffen werden. Der überwiegende Teil des etwa 5,0 ha großen Planungsbereiches liegt dabei im bebauten Bereich.
Die hochbaulichen Umbauten und Erweiterungen sind überwiegend auf bereits baulich genutzten Flächen vorgesehen. Für den Bau der Stellplätze werden im Norden Flächen der ehemaligen Gärtnerei in Anspruch genommen (ca. 2.500 m²). Die für den Bau der Stellplätze benötigte Fläche des Erlenbruchwaldes (vgl. Abbildung 1) beträgt ca. 5.000 m². Es ist davon auszugehen, dass das derzeitige Geländeniveau im Bereich der Stellplätze deutlich angehoben werden muss, um die vorhandenen Höhenunterschiede nach Norden, Süden und Westen auszugleichen. Dementsprechend wird an der Ostseite der Stellplätze eine neue Böschung entstehen.


Abbildung 1: Darstellung der vom Eingriff betroffenen Fläche des Erlenwaldes

Im Bereich der geplanten Stellplätze konnten drei flächendominante Biotoptypen und ein Linienbiotoptyp (inkl. Begleitsaum) durch vorangegangene Untersuchungen der leguan gmbh nachgewiesen werden:

  • Erlenwald entwässerter Standorte (WEt)
  • Gewerbegebiet (SIg)
  • Sonstiger Pionierwald (WPy)
  • Nährstoffreicher Graben (FGr) mit begleitenden Uferstaudenfluren
Im Rahmen dieses vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Nördlicher Friedrichsberg" wurde die leguan gmbh durch das Landschaftsarchitekturbüro Frank Springer, Busdorf, damit beauftragt, nach Art 6 (3) der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) in Verbindung mit § 34 BNatSchG bzw. § 20e des LNatSchG S-H, für die folgenden Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) eine FFH-Vorprüfung durchzuführen:

  • 1523-381 "Busdorfer Tal" (ca. 1400m vom Eingriffsgebiet entfernt)
  • 1423-302 "Tiergarten" (ca. 1500m vom Eingriffsgebiet entfernt)
  • 1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe" (ca. 500m vom Eingriffsgebiet entfernt)
Obwohl unmittelbare Beeinträchtigungen der GGB´s aufgrund der Entfernungen zum Eingriffsgebiet als unwahrscheinlich zu erachten sind, können Beeinträchtigungen der Kohärenz des Schutzgebietssystems und Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele relevanter funktionaler Beziehungen zwischen diesem und anderen GGB`s und Ort des Vorhabens gegeben sein. Eine Vorprüfung war deshalb erforderlich.

Im folgenden sollen die Erhaltungsziele und Schutzgüter der betreffenden FFH-Gebiete kurz umrissen werden:

1523-381 "Busdorfer Tal"



Abbildung 2: Borstgras mit Schafschwingel und Erika vergesellschaftet

Erhaltungsziele:
  • Erhalt des natürlichen Wasserregimes, insbesondere wegen der vielen im Gebiet vorkommenden Quellen bzw. Quellbereiche
  • Erhalt des Biotopbestandes im Talgrund insbesondere ungedüngter, offener bis
  • halboffener, trocken-magerer Lebensräume an den steilen Hängen

Lebensräume des Anhang I der FFH-RL:
  • Trockene Heiden
  • Borstgrasrasen (prioritärer Lebensraumtyp; vgl. Abbildung 2)
  • Übergangs- und Schwingrasenmoore
Es ist festzustellen, dass die vorkommenden Lebensraumtypen im Gebiet 1523-381 von der Biotopausstattung im etwa 1.400 m entfernten Vorhabensbereich stark abweichen. Vorkommen von Arten, die für die Lebensraumtypen des Anhang I charakteristisch sind, sind im Bereich des Vorhabens nicht zu erwarten. Für die Erhaltungsziele relevante funktionale Beziehungen zum Vorhabensgebiet sind somit nicht gegeben.

Arten des Anhang II der FFH-RL:
Im Kurzgutachten für das Gebiet 1523-381 (Busdorfer Tal) werden keine Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie für das Gebiet angegeben. Auch durch zusätzliche Recherchen ließen sich keine Vorkommen von Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie ermitteln.



1423-302 "Tiergarten"



Abbildung 3: Waldmeister-Buchenwald im Sommeraspekt

Erhaltungsziele:
Hier wird die Erhaltung der genannten Wald-Lebensräume hinsichtlich ihres natürlichen Arteninventars und ihrer natürlichen Struktur und Funktion genannt.

Lebensräume des Anhang I der FFH-RL:
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum; vgl. Abbildung 3)
  • Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli/ Stellario-Carpinetum)
  • Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion/ Alnion incanae/ Salicion albae - prioritärer Lebensraumtyp)
Es ist festzustellen, dass die vorkommenden Lebensraumtypen im Gebiet 1423-302 der Biotopausstattung im etwa 1.500 m entfernten Vorhabensbereich relativ unähnlich sind. Vorkommen von Arten, die für die Lebensraumtypen des Anhang I charakteristisch sind, sind im Bereich des Vorhabens nicht zu erwarten. Für die Erhaltungsziele relevante funktionale Beziehungen zum Vorhabensgebiet sind somit nicht gegeben.

Arten des Anhang II der FFH-RL:
Es werden keine Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie für das Gebiet angegeben.



1423-392 "Schlei inkl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe"



Abbildung 4: Wattbereich mit einjährigen Spülsäumen

Erhaltungsziele:
Bisher sind der leguan gmbh keine Erhaltungsziele für das Gebiet 1423-392 bekannt. In Anlehnung an das Kurzgutachten zum Gebiet 1423-307 (Erweiterung Schleiförde inklusive Schleisand) könnte aber der "Erhalt und die Sicherung von Riffen, Sandbänken und angegliederten Flachwasserzonen mit ihren charakteristischen Arten, natürlichen Funktionen und Strukturen" als Erhaltungsziele für den Bereich östlich von Friedrichsberg formuliert werden.

Lebensräume des Anhang I der FFH-RL:
  • Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser
  • Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt
  • Lagunen des Küstenraumes (Strandseen)
  • Flache große Meeressarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen)
  • Riffe
  • Einjährige Spülsäume (vgl. Abbildung 4)
  • Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände
  • Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und -Steilküsten mit Vegetation Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt)
  • Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae)
  • Weißdünen mit Strandhafer (Ammophila arenaria)
  • Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen)
  • Pfeifengraswiesen auf kalkreichem -Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)
  • Übergangs- und Schwingrasenmoore
  • Kalkreiche Niedermoore
  • Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)
  • Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)
  • Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) Stellario-Carpinetum
  • Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur
Es ist festzustellen, dass die vorkommenden Lebensraumtypen im Gebiet 1423-392 der Biotopausstattung auf der etwa 470 m entfernten Vorhabensbereich gänzlich unähnlich sind. Vorkommen von Arten, die für die Lebensraumtypen des Anhang I charakteristisch sind, sind im Bereich des Vorhabens nicht zu erwarten. Für die Erhaltungsziele relevante funktionale Beziehungen zum Vorhabensgebiet sind somit nicht gegeben.

Arten des Anhang II der FFH-RL:
  • Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
  • Meerneunauge (Petromyzon marinus)
  • Schweinswal (Phocoena phocoena)
Diese Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie sind ausschließlich auf den aquatischen Bereich begrenzt. Als weitere vorkommende Arten, die nicht in Anhang I der FFH-Richtlinie geführt werden und folglich nicht zu den primären Erhaltungszielen gehören, werden die Kreuzkröte (Bufo calamita) und Zauneidechse (Lacerta agilis) genannt. Die im Planungsraum vorkommenden Biotope sind als Lebensraum für diese Arten vollkommen ungeeignet.


Es wurde geprüft, ob das geplante Vorhaben zu Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der genannten FFH-Gebiete führen kann. Eine erhebliche Beeinträchtigung wurde im Vorwege nicht angenommen, so dass eine Vorprüfung für eine mögliche FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde.

Die potenziellen Wirkungen des Vorhabens sind:
  • Stoffemissionen (baubedingt)
  • Visuelle und akustische Störungen von Tierlebensräumen (bau- und betriebsbedingt) durch eine Zunahme der Besucher im Vorhabensbereich.
  • Zerschneidung von Lebensräumen (anlagebedingt)
  • Veränderungen der Standortverhältnisse (anlagebedingt)
Die Wirkzonen überschreiten nicht einen 100 m - Radius. Auf Grund der Entfernung zu den Schutzgebieten können direkte Beeinträchtigungen der GGB´s auch bei kumulativer Betrachtung mit anderen Plänen und Projekten ausgeschlossen werden. Es sind keine für die Erhaltungsziele relevanten funktionalen Beziehungen zwischen den GGB´s und dem Planungsraum sowie zu benachbarten FFH-Gebieten gegeben, auf die vorhabensbedingte Wirkungen einen Einfluss haben könnten. Somit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen i. S. d. FFH-RL auf die umliegenden GGB´s zu erwarten.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung: 12.12.2008