Projektbeschreibungen 2005

Floristische Kartierungen zur Erhöhung-Startbahn

Kartierung im Auftrag der Flughafen Lübeck GmbH.

Die Flughafen Lübeck GmbH plant, auf den Rollwegen A, B, C und R Asphaltierungsarbeiten durchzuführen und rollbahnparallel Kabelkanäle anzulegen. Die Kabelkanäle sollen 7,5 m links und rechts der Rollwege entstehen.

Im November 2004 wurde die leguan gmbh beauftragt, floristische Erfassungen durchzuführen, um den naturschutzfachlichen Wert der bei der Anlage der Kabelkanäle potentiell beeinträchtigten Flächen zu bestimmen. Untersucht wurden dabei 10 m breite Streifen, die die betreffenden Rollbahnen beidseitig flankieren.

Auf Grund des späten Erfassungstermins war eine vollständige Erfassung der Flora nicht möglich. Daher erfolgt für die betroffenen Habitate eine Potenzialanalyse, basierend auf der aktuellen Untersuchung und den bereits im Sommer 2004 durchgeführten Erfassungen im Zuge der Erhöhung der Start- und Landebahn.

Es wurden drei Biotoptypen nach der Landschaftsplanverordnung (LPVO) nachgewiesen. Davon lag ein Biotoptyp in nach § 15a LNatSchG geschützter Ausprägung vor. Hierbei handelt es sich um "Mager- und Trockenrasen". Weiterhin konnten drei Biotoptypen nach der aktuellen Roten Liste der Biotoptypen Deutschlands festgestellt werden - zwei Lebensräume werden dabei in der Roten Liste der Biotoptypen Deutschlands (RIECKEN, RIES & SSYMANK 1994) als "stark gefährdet" ("Ausdauernder Sandtrockenrasen mit geschlossener Narbe") und einer vom "Aussterben bedroht" ("Artenreiche, frische Mähwiese der planaren bis submontanen Stufe") geführt.

Ausserdem konnten 3 Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins (MIERWALD & BELLER 1990) nachgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um die Nelkenschmiele (Aira caryophyllea), die Heide-Nelke (Dianthus deltoides; vgl. Abbildung 1) und den Feldthymian (Thymus pulegioides ssp. pulegioides).


Abbildung 1: Heide-Nelke (Dianthus deltoides)

Zwei weitere - als gefährdet geführte Arten - kamen in der Umgebung unter ähnlichen Standortbedingungen vor. Für diese beiden Arten wurde im Rahmen einer Potenzialanalyse angenommen, dass das Untersuchungsgebiet eine Habitateignung besitzt. Sowohl die nachgewiesenen Biotoptypen als auch die nachgewiesenen Pflanzenarten der Roten Listen kommen auch in unmittelbarer Umgebung vor. Pflanzenarten der Roten Liste der Bundesrepublik Deutschland (KORNECK et al. 1996) wurden nicht nachgewiesen.

Von den geplanten Maßnahmen, insbesondere der Anlage von Kabelkanälen, sind alle nachgewiesenen Biotoptypen betroffen. Die Durchführung der Maßnahme führt kurzfristig zum Flächenverlust bei zwei der nachgewiesenen Biotoptypen. Für den Biotoptyp "Kleine Freiflächen mit Spontanvegetation" dagegen kann zunächst eine Zunahme prognostiziert werden.
Alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Pflanzenarten der Roten Listen sind durch den Verlust von Vorkommen oder durch Eingriffe in potenzielle Habitaten betroffen. Für zwei Arten der Roten Listen könnten sich die Maßnahmen positiv auswirken, da es sich um Pionierbesiedler handelt.

Auf Grund des Wiederbesiedlungspotenzials in der Umgebung ist davon auszugehen, dass die von den Maßnahmen betroffenen Flächen nach Abschluss derselben innerhalb eines Zeitraums von maximal 10 Jahren wieder eine Ausprägung erlangen werden, wie sie aktuell vorhanden war.



Hier zitierte Literatur:

KORNECK, D., SCHNITTLER, M. & VOLLMER, I., 1996: Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands.- Schriften-reihe für Vegetationskunde, Heft 28, S. 21 - 187.

MIERWALD, U. & BELLER, J., 1990: Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holstein.- Landesamt für Naturschutz und Landschaftspflege Schleswig-Holstein (Hrsg.), Kiel, 3 - 45.

RIECKEN, U., RIES, U. & SSYMANK, A., 1994: Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland.- Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Kilda-Verlag, Greven, 184 S.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig

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Aktualisierung 22.01.2010