Projektbeschreibungen 1998

Ausweisung und Bewertung der Beeinträchtigung der potenziellen Lebensraumtypen gemäß Anhang I sowie der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie und der Anhang I - Arten der Vogelschutzrichtlinie, BAB A 20 Lübeck - Rostock, Teilstrecke 2: L 92 - L 02, Ergänzung zum LBP als Planfeststellungsunterlage

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck

Der Planfeststellungsabschnitt 2 der Ostseeautobahn verläuft durch die Hansestadt Lübeck, kleine Teile des Kreises Herzogtum Lauenburg und den Landkreis Nordwestmecklenburg. Damit bildet er den Übergang zwischen den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Es war zu prüfen, ob und welche Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-Richtlinie, und Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie und des Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie im Untersuchungsgebiet vorhanden sind. Darüber hinaus war für jeden der betreffenden Bestände einzeln die Erheblichkeit der Beeinträchtigung durch den geplanten Eingriff (Bau und Betrieb der geplanten Autobahn) abzuschätzen. Insbesondere war der Faktor der Bestandsgefährdung der jeweiligen Bestände einzuschätzen.

Als besondere Problematik ergab sich, dass zu diesem Zeitpunkt der relevante Teil des Anhanges I der FFH-Richtlinie in einer novellierten Form vorlag, nicht jedoch das dazugehörige Interpretation Manual, das als Erläuterungs- bzw. Definitionsschrift zu dem entsprechenden Anhang zu verstehen ist. Im Gegensatz zum eindeutigen Auftreten bzw. Fehlen bestimmter Arten bedarf es zur zweifelsfreien Klassifizierung von Lebensraumtypen näherer Parameter, um eine Schutzwürdigkeit bzw. Ausstattungskriterien zu definieren.
Für einen (novellierten) im Untersuchungsgebiet auftretenden Lebensraumtyp waren zu diesem Zeitpunkt keine hinreichenden Definitionen verfügbar. Aus diesem Grunde musste aus wissenschaftlicher Sicht ein eigener Definitions- und Kriterienkatalog erarbeitet werden, anhand dessen die betreffenden Flächen beurteilt werden konnten.

Es konnten einige Areale mit Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-Richtlinie festgestellt werden, deren Beeinträchtigungen sich aber als eher gering bzw. unerheblich darstellten. Aufgrund des erarbeiteten Kritierienkatalogs für den nicht hinreichend definierten Lebensraumtyp konnten erheblich betroffene Flächen als Lebensraumtypen gemäß Anhang I ausgeschlossen werden.
Arten des Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie konnten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Auch hier ergab sich überwiegend eine nur geringe und ausgleichbare Beeinträchtigung aus den geplanten Maßnahmen. Außer Fledermäusen (vgl. Gutachten 1997) konnten keine bodenständigen Vorkommen von Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie festgestellt werden, somit war hier eine Beeinträchtigung auszuschließen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Tom Müller
Biol. Dirk-Uwe Piepenbrink

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Aktualisierung 08.07.2006