Projektbeschreibungen 1999

Landschaftsplan der Gemeinde Reinfeld (Entwurf) - Naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Bebauung "Stavenkamp" (Reinfeld)

Gutachterliche Stellungnahme im Auftrag der NTK Immobilien GmbH & Co. Management KG, Hamburg, 1999.

Da die zur Bebauung geplante Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Reinfeld“ liegt, war zu prüfen, inwieweit naturschutzfachliche Gründe gegen eine Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz bestehen. Ebenfalls war die Prüfung von Beeinträchtigungen des geplanten Naturschutzgebietes „Oberer Herrenteich“ aufgrund der Wohnbebauung Gegenstand der Stellungnahme.

Zu Bewertung des Eingriffes wurden zum einen die Biotoptypen auf der Fläche „Stavenkamp“ erfasst und faunistische Erhebungen der Fledermäuse, Nachtschmetterlinge und Vögel vorgenommen.

Die faunistischen Erhebungen gingen über die eigentliche Eingriffsfläche hinaus und umfassten auch die angrenzenden Flächen, insbesondere den Herrenteich mit seinen Ufer- und Erlenbruchbereichen. Das war notwendig, da negative Auswirkungen des Wohnungsbauvorhabens auf die Fauna - vor allem auf die Avifauna - dieser Bereiche befürchtet wurden. Hinsichtlich der Fledermäuse wurden neben der reinen Erfassung des Arteninventars verstärkt Herkunfts- und Zielorte untersucht. Bei den Nachtschmetterlingen wurden mögliche Attraktionen durch Lichtquellen der angrenzenden Flächen erfasst. Die Kartierung der Vögel beinhaltete nicht nur die Brutvögel und Vögel mit sonstigem Status, sondern auch die Interaktionen zu angrenzenden Flächen.

Die Untersuchungen ergaben das Vorhandensein von Knicks als geschützte Biotope i. S. d. §15 b LNatSchG und von häufigen Vogel- und Nachtschmetterlingsarten. Weiterhin wurden geringe bis keine Austauschbewegungen der Nachtschmetterlinge und Vögel der Eingriffsfläche mit den angrenzenden Bereichen festgestellt. Dies ist mit der Verschiedenartigkeit der Lebensräume zu erklären. Das Vorkommen der Fledermäuse konzentrierte sich auf den Herrenteich, während im Bereich der Fläche „Stavenkamp“ nur sehr wenige Exemplare nachgewiesen wurden. Insgesamt wurden vier Arten in z. T. hohen Abundanzen festgestellt.

Gemäß der Planungen zur Wohnbebauung soll die Hälfte der Fläche „Stavenkamp“ bebaut werden, der verbleibende Teil geht in das geplante Naturschutzgebiet „Oberer Herrenteich“ ein. Die Knickstrukturen sollen in die Bebauung integriert werden und somit nicht zerstört und nur wenig beeinträchtigt.

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der in Betracht kommenden Lebensräume, der deutlichen topographischen Trennung und der fehlenden Interaktionen von Fledermäusen, Nachtschmetterlingen und Vögeln mit anderen Flächen, bestehen hinsichtlich einer Entlassung der Fläche „Stavenkamp“ aus dem Landschaftsschutz und der geplanten Bebauung aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken. Weiterhin wird das Schutzziel der NSG-Ausweisung, nämlich der Schutz der Verlandungsbereiche des Oberen Herrenteiches, nicht durch die Wohnbebauung beeinträchtigt.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Holger Reimers
Dipl.-Biol. Jörg Roloff
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Aktualisierung 08.07.2006