Projektbeschreibungen 1995

Nachkartierungen von § 15a-Flächen LNatSchG Schleswig-Holstein im Zuge des LBP zur BAB A 20 ("Ostseeautobahn") zwischen Hamberge und Kronsforder Allee (Planfeststellungsabschnitt 1)

Kartierung im Auftrag von TGP, Lübeck, 1995.

Nach dem Abschluss der ursprünglichen Geländeerhebungen (1992) war 1993 das neue Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) in Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Daraus ergab sich eine Neuregelung über den gesetzlichen Schutz verschiedener Biotoptypen in diesem Bundesland. Im Zuge des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) wurde die Ausweisung von gesetzlich geschützten Flächen nunmehr nach den in §15a LNatSchG Schleswig-Holsteins aufgeführten Biotopen vorgenommen. Die Vorgehensweise für die Ausweisung erfolgte anhand des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen nach Absprache mit dem Landesamt für Naturschutz und Landschaftspflege Schleswig-Holsteins.

Im Ergebnis konnten Flächenanteile von zehn verschiedenen, nach § 15a gesetzlich geschützten Biotoptypen im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. In einer Karte im Maßstab 1:5.000 erfolgte die nach den verschiedenen Biotoptypen farblich getrennte Ausweisung der Flächen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Niels Koschke
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Sandor Samu
Dipl.-Biol. Christian Schröter

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Aktualisierung 08.07.2006