Projektbeschreibungen 1998

Kartierung von Fledermäusen und Behandlung der Artenschutzproblematik gemäß FFH-Richtlinie, BAB A 20 Lübeck - Rostock, Teilstrecke 2a: L 92 - B 207 und Teilstrecke 2b: B 207 - L 02, Ergänzung zum LBP als Planfeststellungsunterlage

Gutachten im Auftrag von TGP (vormals TTG), Lübeck, ca. 20 km², 1996 - 1998.

Der Planfeststellungsabschnitt 2 der Ostseeautobahn verläuft durch die Hansestadt Lübeck, kleine Teile des Kreises Herzogtum Lauenburg und den Landkreis Nordwestmecklenburg. Damit bildet er den Übergang zwischen den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Im Rahmen dieses Gutachtens waren die Auswirkungen durch Bau und Betrieb der geplanten Autobahn für die Fledermausfauna zu qualifizieren und quantifizieren. Zielsetzung war es insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs, ebenso wie Vorschläge für Ausgleich bzw. Ersatz zu entwickeln.
Aufgrund der besonderen Lebensweise von Fledermäusen, die sich aus der sehr komplexen Nutzung von Landschaft ergibt, war ein spezielles Untersuchungsverfahren zu entwickeln, das vor allem dazu geeignet sein musste, die nachhaltigen Wirkungen einer viel befahrenen breiten Straße zu beschreiben.

Im Einzelnen wurden lineare Strukturen zur Ermittlung von Flugstraßen und flächige Strukturen zur Ermittlung der Jagdhabitate untersucht. Die während der Kartierungen festgestellten Quartiere im unmittelbaren Trassenbereich sind mit aufgenommen worden.

Zwei nachgewiesene Arten werden im Anhang II der FFH-Richtlinie geführt. Es handelt sich um das Große Mausohr (Myotis myotis) und die Teichfledermaus (Myotis dasycneme). Diese konnten sowohl im Bereich des Ortsteils Blankensee der Hansestadt Lübeck als auch im ehemaligen Grenzstreifen entlang der Wakenitz auf schleswig-holsteinischem und auch auf mecklenburgischem Gebiet nachgewiesen werden.

Diese Untersuchungen ließen detaillierte Aussagen über die Beeinträchtigung der betroffenen Arten zu. Im Bereich der Eingriffsplanung konnten erstmalig echte Biotopverbundwirkungen in Bezug auf die Fledermausfauna quantitativ beschrieben werden. Durch die sehr detaillierte Erfassungsmethodik konnten punktuelle und sinnvolle Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. Es konnten aufgrund des hier angewandten Bewertungsverfahrens drei Biotopkomplexe von regionaler bis landesweiter Bedeutung für die Fledermausfauna ausgewiesen werden.
In Bezug auf die Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie wurde detailliert geprüft, inwieweit die Beeinträchtigungen durch die Autobahn zu Bestandseinbußen führen könnten, und durch welche Maßnahmen dies zu vermeiden sei.

Für die Teichfledermaus war es im Bereich der Wakenitz möglich, durch eine Brückenlösung eine Beeinträchtigung vollständig auszuschließen. Im Ortsteil Blankensee war keine Beeinträchtigung dieser Art durch die Ostseeautobahn gegeben. Für das Große Mausohr wurde für den Grenzstreifen gezeigt, dass sich zwar Beeinträchtigungen ergeben, diese jedoch zum einen die Population nicht gefährden und zum anderen Maßnahmen zum Ausgleich durchführbar sind.

Diese Untersuchungen und ähnliche (z. B. Transrapid Hamburg, Abschnitt 3 BAB A 20),die nach derselben Methodik durchgeführt wurden, bieten einen methodischen Standard, der auch für weitere, ähnlich geartete Fragestellungen verwendbar ist.

Projektmitarbeit

Biol. Frank Manthey
Dipl.-Biol. Tom Müller
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl-Biol. Haiko Petersen
Biol. Dirk Uwe Piepenbrink
Dipl.-Biol. Holger Reimers
Dipl.-Biol. Christian Schröter
Dipl.-Biol. Dr. Corinna Vetter

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 08.07.2006