Projektbeschreibungen 2003

Naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma C. Prehn GmbH & Co. KG, Flurstück 21/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld, Landkreis Segeberg.

Gutachterliche Stellungnahme im Auftrag von Dipl.-Ing. Richard Möller, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Wedel.

Im Mai 2003 wurde die leguan gmbh durch den freischaffenden Landschaftsarchitekten Richard Möller, Wedel, damit beauftragt, eine naturschutzfachliche Gutachterliche Stellungnahme zum Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für die Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma C. Prehn GmbH & Co. KG, Flurstück 21/1, Flur 5, Gemarkung Tensfeld im Landkreis Segeberg anzufertigen. Der westliche Teil war als Erweiterungsfläche für den Betriebsplatz geplant worden.

Das Untersuchungsgebiet bzw. die betreffende Fläche (ca. 2 ha groß) befand sich westlich von Tensfeld südlich der Kreisstraße K 52 bzw. der Flächen des Kieswerkes Fischer. Der größte Teil bestand aus einer abgeschobenen, ebenen Fläche, die nur eine sehr lückige Pioniervegetation aufwies. In den Randstrukturen waren Knicks und Wälle vorhanden. Im östlichen Teil waren verschiedene Materialien in Form von Aufschüttungen (Wälle) abgelagert wurden, daran anschließend befand sich der Betriebsplatz der Firma C. Prehn GmbH & Co. mit Gebäuden und befestigten Nutzflächen.

Für den westlichen Teil des Flurstücks 21/1 sollte der derzeitige Biotopzustand aus floristischer Sicht kartiert und eventuelle Beeinträchtigungen durch die geplante Betriebserweiterung beurteilt werden.

Zunächst erfolgte eine Beschreibung der vorhandenen Biotope (inkl. Vorkommen von Pflanzenarten) im Untersuchungsgebiet sowie deren Zuordnung zu den einzelnen Biotoptypen. Im Anschluss wurden die Ergebnisse im Hinblick auf den gesetzlichen Schutz nach § 15a LNatSchG, die Gefährdungen nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins sowie nach dem Vorkommen von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie zusammengefasst dargestellt.

So wurden auf der Fläche zwei nach § 15a Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein geschützte Biotope vorgefunden. Drei weitere waren nach § 15b LNatSchG gesetzlich geschützte Knicks bzw. Redder. In einem Biotop wurde eine Gefäßpflanzenart gefunden, die nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins als "gefährdet" (Kategorie 3) eingestuft ist.
Es wurden aber keine Lebensraumtypen gemäß Anhang I FFH-Richtlinie festgestellt.

Auf der Grundlage der derzeitigen Planungen war von keiner Beeinträchtigung der oben genannten gesetzlich geschützten Biotope sowie Pflanzenarten auszugehen. Die zum Teil höherwertigen Randstrukturen werden durch die zukünftige Nutzung als Betriebsplatz nicht beeinträchtigt.
Aus biologischer Sicht wurde empfohlen, die Randstrukturen durch eine Pufferzone von ein bis zwei Metern vom Betriebsplatz abzuschirmen und so sicherzustellen, dass dort grundsätzlich Materialien o. ä. zwischen- oder abgelagert werden.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Christopher Boldt
Dipl.-Biol. Tom Müller

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 05.07.2006